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Frequenzumrichter für Drehstrommotoren

Frequenzumrichter für Drehstrommotoren

Frequenzumrichter von Nidec Control Techniques ermöglichen eine vollständige Kontrolle Ihrer Prozesse und gewährleisten einen zuverlässigen, kosteneffektiven und nutzerfreundlichen Betrieb. Die Steuerung Ihrer Anlagen über die Motordrehzahl führt zu deutlichen Einsparungen bei den Energie- und Wartungskosten. Ihr Prozess wird optimiert und vor Schäden und Ausfällen geschützt. Unsere Frequenzumrichter sind die intelligente und innovative Lösung für jede Antriebsaufgabe durch eine stufenlose Drehzahlregelung Die Frequenzumrichter von Control Techniques wurden speziell für verschiedene Applikationen wie Pumpen, Ventilatoren, Kompressoren, Gebläse, Kräne, Aufzüge, Zerkleinerer, Mühlen und Mischanlagen entwickelt. Egal ob Sie konstanten Druck aufrechterhalten oder dynamische Industrieapplikationen steuern und kontrollieren wollen, in unserem umfassenden Produktsortiment finden Sie eine überzeugende Lösung für Ihr Problem: Frequenzumrichter Mentor MP und Frequenzumrichter Unidrive M Eingangsspannung 100V / 200V / 400V / 575V / 690V Schutzart: IP 20 Ausgangsfrequenz: 0…1500Hz Leistung: 0,25 bis 1,2 MW (höhere Leistung auf Anfrage) Umgebungstemperatur: -10°C bis 40°C Max. 95% Luftfeuchte (nicht kondensierend) EMV Störfestigkeit gemäß den Normen EN61800-3 und EN61000-6-3 und 4 Hersteller: Nidec Control Techniques, Emotron, Hitachi und viele weitere… Unverbindliche Anfrage zu Frequenzumrichter stellen Einsparungen durch Frequenzumrichter Frequenzumrichter sind die intelligente Lösung für jede Antriebsaufgabe durch stufenlose Drehzahlregelung. Dies ermöglicht Einsparungen sowohl bei der Energie als auch bei Kosten für Wartung und Ersatzteile. In unserem Liefersortiment finden Sie Frequenzumrichter von 0,2 bis 1,2MW. Passend für Ihren Bedarf können Sie aus folgenden Produktgruppen auswählen: FDU- für Pumpen, Gebläse, Kompressoren, Lüfter etc. VBXIVFX – Für Krane, Aufzüge, Haspeln, Sägen, Extruder, Mühlen etc. CF/DFE- Für Anwendungen mit niedrigen Leistungen und einphasige Anwendungen. Drehstrommotor Frequenzumrichter Frequenzumrichter werden hauptsächlich an Drehstrommotoren eingesetzt. Durch einen Drehstrommotor Frequenzumrichter lassen sich sowohl Anlauf- als auch Drehzahlverhalten erweitern und wesentlich verbessern . An einphasigen bzw. zweiphasigen Wechselstrommotoren werden Frequenzumrichter jedoch auch eingesetzt, um hier die Drehzahl zu steuern. Einige Frequenzumrichter können beispielsweise in eine einphasige Zuleitung geschaltet werden, ohne dass Änderungen am jeweiligen Motor erforderlich sind. Bei Pumpen, Lüftern oder Transportbändern mit bereits bestehenden Antrieben finden die Frequenzumrichter häufig Verwendung. Grundsätzlich sind heutzutage Frequenzumrichter beim Betrieb der unterschiedlichsten Systeme unverzichtbar geworden. Ihre Aufgabe besteht darin, aus Wechselstrom eine veränderte Spannung im Hinblick auf Frequenz und Höhe zu generieren. Durch die umgerichtete Spannung wird der Betrieb von bestimmten Anlagen, zum Beispiel Aufzügen oder Förderbändern, möglich. Die stufenlose Drehzahlregelung spart viel Geld . Das Einsparpotenzial ergibt sich unter anderem dadurch, dass der Energiebedarf geringer ist und auch für Instandsetzung bzw. Kauf von Ersatzteilen weniger Mittel aufgebracht werden müssen. Frequenzumrichter stellen eine intelligente Lösung für alle Antriebsaufgaben dar. Verfügbare Frequenzumrichter für Drehstrommotoren , z
Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Das Ingenieurbüro Jödicke bietet folgende Leistungen an: - Erarbeitung betrieblicher Arbeitsschutzkonzeptionen - Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation nach Maßgabe des § 3 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten - Anfertigung von Betriebs-/ Dienstanweisungen als Handlungsgrundlage für Führungskräfte und Beschäftigte - Durchführung von Schulungen für Führungskräfte und Unterweisungen von Arbeitnehmern - Anfertigung von Arbeits- und Unterweisungsunterlagen für Unternehmer und Führungskräfte - Erfassung von Gefahrstoffen und Führung von Gefahrstoffkatastern gemäß Gefahrstoffverordnung - Beurteilung von Arbeitsbedingungen, Beratung bei Arbeitsschutzproblemen - Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsanalysen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung - Erstellung der Dokumentation und Maßnahmepläne - Betreuung von Betriebsstätten, Verwaltungen und Baustellen zur Umsetzung von getroffenen Maßnahmen - Beratung bei Planung und Einrichtungen von Arbeitsplätzen gemäß Arbeitsstättenverordnung - Ergonomische Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen - Lichttechnische Messungen - Lärmvergleichsmessungen - Mitwirkung bei der Einführung von Qualitätsmanagement-Systemen - Vorbereitung und Einführung von Arbeitsschutzmanagement-Systemen - Mitwirkung bei der Anfertigung von QM-Handbüchern und QM-Unterlagen - Mitwirkung bei der Vorbereitung der Audits und Zertifizierung - Leistungsspektrum: Arbeitssicherheit, Brandschutz, Sicherheitskoordinierung, Sachkundige nach BGR 128 und für Asbest, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Hilfe im Umgang mit Corona / COVID-19
Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Als Berater für kleine und mittelständische Unternehmen möchten wir Ihnen helfen, die optimale Betreuung in Sachen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz zu erhalten. Die Dienstleistungen zur sicherheitstechnischen Regelbetreuung sind hierbei in die Gruppen der Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten und Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten geteilt. Unsere Betreuungsleistung besteht in einer kundenorientierten und individuellen Erarbeitung von Lösungen, die auf die speziellen unternehmerischen Belange zugeschnitten sind und orientiert sich an den tatsächlich vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen. Das Ingenieurbüro Dirk Bretnütz übernimmt die arbeitssicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) vom 1. Januar 2011. Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung in der Durchführung von Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung an. Grundbetreuung Die Grundbetreuung beinhaltet die Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung werden die relevanten Gefährdungen der Beschäftigten systematisch festgestellt und bewertet. Entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen werden abgeleitet. Anlassbezogene Betreuung Die anlassbezogene Betreuung tritt bei besonderen Anlässen ein, wie z.B.: - Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen - Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe - Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten - Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilung von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren - Umsetzung von Maßnahmen zur Staubminderung, zur Lärmminderung sowie bei Brand- und Explosionsgefahren - Organisation der Instandhaltung/ Störungsbeseitigung Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung aus der Grundbetreuung und den betriebsspezifischen Teil der Betreuung an. Grundbetreuung Feste Einsatzzeiten pro Beschäftigtem/r (Stunden pro Jahr) nach den Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Branche. Die Höhe der Einsatzzeit orientiert sich am Gefährdungspotenzial der Branche (WZ-Code-Liste, Betreuungsgruppe zwischen hoher, mittlerer und niedriger Gefährdung). Die Grundbetreuung umfasst: - Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Durchführung, Auswertung, Beobachtung der gelebten Praxis) - Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Information und Aufklärung - Unterstützung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes - Untersuchung von Ereignissen, Ursachenanalyse und deren Auswertung; Ermitteln von Unfallschwerpunkten - Erstellung von Dokumentationen - Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber der zuständigen Behörde und Unfallversicherungsträgern. Betriebsspezifischer Teil der Betreuung