Feststellanlagen, Brandschutztüren und -tore
Feststellanlagen an Brandschutztüren dienen der ordnungsgemäßen Schließung im Brandfall.
Brandschutztüren und -tore dürfen weder verkeilt noch andersartig als mit einer automatischen Feststellanlage offen gehalten werden.
Anforderungen
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich von ihm auf einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung durch einen Sachkundigen vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist vorgegeben ist.
Prüfung, Wartung sowie Instandsetzungen sind in Prüfbüchern zu dokumentieren. Diese Wartungsprotokolle sind aufzubewahren und auf verlangen den zuständigen Stellen vorzulegen. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um Ihre Feststellanlagen.