Brandschutzkonzepte
Brandschutzkonzepte nach Landesbauordnung
Brandschutzkonzepte für Sonderbauten
Anfertigung von Brandschutzplänen
Ermittlung der Brandlasten
Rechnerische Nachweise nach DIN 18230
Nachweis der zulässigen Brandabschnitte
Brandschutztechnische Stellungnahmen
Das Brandschutzkonzept ist eine schutzzielorientierte Gesamtbewertung der in einem Gebäude vorhandenen brandschutztechnischen Einrichtungen (baulicher, anlagentechnischer, abwehrender, organisatorischer Brandschutz).
Das Brandschutzkonzept umfasst alle Maßnahmen und Möglichkeiten, durch die eine Brandentstehung verhindert oder seine Auswirkungen auf ein möglichst geringes Maß begrenzt wird. In NRW ist dieses in §9 BauPrüfVO geregelt.
Ziel eines Brandschutzkonzeptes ist es, die bauliche Anlage brandschutztechnisch zu bewerten und so auszuführen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Schnelle Branderkennung, Alarmierung und Behinderung der Brandausbreitung,
Gefahrlose Evakuierung aller Personen durch die Bereitstellung sicherer Rettungswege (Anordnung, Lage, Länge und Beschilderung der Rettungswege),
Behinderung der Rauch- und Brandausbreitung durch qualifizierte Raumabschlüsse (Abschottungsprinzip) sowie der Bildung geeigneter Rauchabschnitte,
Anordnung von technischen Einrichtungen, die eine geordnete und rechtzeitige Evakuierung der Personen ermöglichen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch behindern,
Einrichtungen vorhalten, die wirksame Lösch- und Rettungsmaßnahmen der Feuerwehr ermöglichen,
Einrichtung eines funktionierenden organisatorischen Brandschutzes,
Sicherung der Gebäudestabilität im Brandfall.
In NRW werden Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 für die Prüfung des Brandschutzes, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz nach § 36 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3562) geändert worden ist, oder von Personen aufgestellt, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind. Die von uns in NRW aufgestellten Brandschutzkonzepte wurden insoweit bislang immer akzeptiert.
Nehmen Sie bereits unsere kompetente Unterstützung bei der Entwurfsplanung in Anspruch. Wir beraten Sie gerne.
Brandschutzkonzept Deckblatt
Brandschutzkonzept Inhaltsverzeichnis
Brandschutzplan
Die Erfahrungen, die wir in den verschiedensten Projekten gesammelt haben, stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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