Löschanlagen und Feuerlöscher
Entstehungsbrände sollen frühzeitig und wirksam bekämpft werden, um Schäden durch Feuer und Rauch gering zu halten. Feuerlöschanlagen und -geräte können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Sie lassen sich den 3 Gruppen
ortsfeste, selbsttätige Löschanlagen,
ortsfeste, nichtselbsttätige Löschanlagen,
und tragbare Feuerlöscher
zuordnen.
Zu den ortsfesten, selbsttätigen Löschanlagen zählen beispielsweise
Sprinkleranlagen
Gaslöschanlagen
Sie lassen sich in Abhängigkeit von baulichen und betrieblichen Randbedingungen vielfältig konfigurieren. Aufgrund ihres Stellenwertes innerhalb objektbezogener Brandschutzkonzepte unterliegen sie einem besonders umfangreichen Prüf- und Wartungsprogramm.
Unter ortsfeste, nichtselbsttätige Löschanlagen fallen
Wandhydranten (als Nass- oder Nass-Trocken-Anlage)
und trockene Steigleitungen.
Sie werden nach DIN 14462 geplant, geprüft und instand gehalten.
Neben Nass- bzw. Nass-Trocken-Anlagen ordnet man Wandhydranten noch dem Typ „S“ oder „F“ zu. Wandhydranten vom Typ S sind Selbsthilfeeinrichtungen für die Bekämpfung von Entstehungsbränden durch die Nutzer eines Gebäudes. Der Wandhydrant vom Typ F kann aufgrund seines höheren Durchflussvolumens und des höheren Fließdrucks auch von Kräften der Feuerwehr zur Brandbekämpfung eingesetzt werden.
Trockene Steigleitungen sollen der Feuerwehr den schnellen Aufbau einer Löschwasserversorgung innerhalb von Gebäuden ermöglichen. Das Verlegen von Schlauchleitungen beispielsweise innerhalb von Treppenräumen entfällt bei entsprechender Anordnung geeigneter Entnahmestellen. Die trockene Steigleitung verfügt über keine eigene Wasserversorgung. Diese wird durch die Feuerwehr über Pumpen hergestellt. Eine Steigleitung besteht aus einer Einspeisearmatur (2x Storz B), der Löschwasserleitung (DN 80 bzw. 3″) und mindestens einer Entnahmestelle (Storz C). Weitere Komponenten sind Be- und Entlüfter sowie eine Entleerung.
Moderne Feuerlöscher entsprechen der DIN EN 3. Feuerlöscher unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre
Bauart
Aufladetechnik
Dauerdrucktechnik
und das
enthaltene Löschmittel
Pulver
Wasser
Schaum
Die Auswahl des richtigen Feuerlöschers erfolgt in Abhängigkeit vom zu löschenden Brandgut, welches einer Brandklasse zugeordnet werden kann.
Gemäß DIN EN 2 werden die Brandklassen A, B, C, D und F unterschieden. Näheres zu den Brandklassen können Sie unserem Infoblatt „Brandklassen“ entnehmen.
Wartung, Instandhaltung und Prüfung von tragbaren Feuerlöschern erfolgt auf Basis der DIN 14406 Teil 4 sowie der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) in Verbindung mit ASR A2.2.