ELEKTRISCHE FLUCHTWEGSICHERUNG
Notausgänge in Flucht- und Rettungswegen ermöglichen in Gefahr geratenen Menschen, den Aufenthaltsort auf kurzem Wege zu verlassen um ins Freie bzw. an einen anderen sicheren Ort zu gelangen.
Sie ermöglichen aber auch den Hilfskräften in kürzester Zeit Rettungsmaßnahmen einzuleiten um den in Gefahr geratenen Menschen zu helfen.
Fluchttüren und Notausgänge müssen ohne Hilfsmittel jederzeit von innen zu öffnen sein. Zusätzlich sind unterschiedliche Forderungen nach Sicherung, Überwachung und Kontrolle der Türen zu erfüllen. Im Notfall werden Fluchttüren automatisch, zentral oder von Hand an der Tür, entriegelt.
Bei Missbrauch oder unbefugtem Öffnungsversuch wird Alarm ausgelöst.
Zum Einen müssen die flüchtenden Personen die Tür schnellstmöglich begehen können, zum Anderen muss sichergestellt werden, dass die Türflügel anschließend – entsprechend den Brandschutzrichtlinien – wieder verschlossen werden. Dazu kommt die Notwendigkeit der versicherungstechnischen Verriegelung – den vollen Versicherungsschutz gibt es nur bei "richtig" verschlossenen Türen.