Fluchtwegsicherung
Ein Fluchtweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg, der im Falle einer notwendigen Flucht Personen schnell und sicher ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt. Ein Rettungsweg stellt sicher, dass Rettungskräfte schnell und einfach in das Gebäude gelangen können. Personen können hierdurch leichter in Sicherheit gebracht werden und die Feuerwehr kann eine gezielte Brandbekämpfung vornehmen.
Der Flucht- und Rettungsweg ist entlang des Verlaufs mit selbstleuchtenden oder beleuchteten Piktogrammen gekennzeichnet. Meistens sind diese Piktogramme mit einer Notbeleuchtung gekoppelt. Rettungszeichen werden nach der BGV A8 geregelt. Die Wege müssen so bemessen sein, dass eine oder mehrere Person(en) zum Zeitpunkt der Gefahr das Objekt schnell und sicher verlassen können. Fluchtwege dürfen weder vorübergehend noch dauerhaft versperrt werden.
Um dies sicherzustellen werden zertifizierte Zuhaltungen für Panik- oder Notausgänge nach DIN EN 179 oder DIN EN 1125 eingesetzt. Der Focus liegt hier bei Panikverschlüssen nach DIN EN 1125, welche gerade bei größeren Menschenansammlungen ein deutlich höheres Sicherheitspotential bieten. Für die Mindestabmessung von Flucht- und Rettungswegen gibt es Verordnungen, Normen und Richtlinien, die beim Bau von Gebäuden zwingend einzuhalten sind. So gilt in Deutschland z.B. die Musterversammlungsstättenverordnung der ARGEBAU.