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Elektrische Fussbodenheizung und dessen Eignung

Elektrische Fussbodenheizung und dessen Eignung

Elektrische Fussbodenheizungen können mittels spezieller Trittschallunterlage und Regelung über Thermostat mit Bodenfühler (begrenzt auf 27 Grad) auch unter Laminat und Parkett verlegt werden. Dabei sollten jedoch verschiedene Aspekte beachtet werden. Nicht jedes Material ist als Unterlage oder Bodenbelag für eine Fussbodenheizung geeignet. Die Eignung für Elektrobodenheizung muss mit dem Lieferant bestätigt werden. Welches Laminat/Parkett ist für eine elektrische Fussbodenheizung geeignet? Holz reagiert bei Wärme mit Schwindung. Wenn Holz schwindet, bilden sich Fugen. Es gilt, je kleiner die Parkettstäbe sind, desto geringer ist die Fugenbildung. Hinzukommt, dass sich Parkett mit stehenden Jahresringen besser eignet, als mit liegenden Ringen. Am besten eignen sich Massivparkett mit Njut und Feder oder Mehrschicht Einzelstab Parkett Gut geeignet sind außerdem Mosaikparkett, Stabparkett und Fertigparkett Ungeeignet sind Hirnholzparkett und Massivdielen Welche Holzart ist am besten für eine elektrische Fussbodenheizung geeignet? Es ist wichtig, dass das Holz eine gute Wärmeleitzahl hat. Der Wärmedurchlasswiderstand sollte nicht größer als 0.15 K/W sein. Hartholz leitet die Wärme besser als weiches Holz. Harthölzer sind z.B. Eichen. Zu den weichen Hölzern zählen z.B. Fichten. Je dichter und dünner das Material, desto höher ist die Wärmeleitfähigkeit. Außerdem neigt Holz mit einer kurzen Feuchtewechselzeit zu einer stärkeren Bildung von Fugen. Dazu zählen z.B. Buche und Ahorn. Eichen und Tropenhölzer haben langsameren Feuchtewechsel und folglich eine geringere Fugenbildung. Was muss bei einer elektrischen Fussbodenheizung mit Laminat und Parkett beachtet werden? Damit der Bodenbelag und das Installationsmaterial (Isolation usw.) nicht beschädigt wird, darf der nicht wärmer als 27 Grad werden. Deswegen muss eine Möglichkeit der Regulation und Begrenzung der Oberflächentemperatur bestehen. (Thermostat mit Bodenfühler). Wir empfehlen den Einsatz eines Komfortthermostates mit seperatem Bodenfühler und integrierten Raumfühler. Der Bodenfühler dient als Temperaturbegrenzer zum Schutz der Installation oder Konstruktion vor überhöhter Temperatur. Dies gewährleistet ein hohes Maß an Komfort, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit. Parkett, Laminat : Trockenverlegung oder Nassverlegung? trockene Verlegung: + einfach und schnelle Verlegung ​+ keine Trocknungszeit + Wärmedurchlasswiderstand unter 0.18 qm K/W auch hier möglich + können problemlos quellen und schwinden + Minimierung des Risikos, dass sich Fugen bilden oder sich das Parkett verformt Nassverlegung: + ermöglicht geringsten Wärmedurchlasswiderstand + Wärmeübertragung ist höher als bei trocken verlegtem Parkett + bessere Speicherkapazität vorhanden
Elektroheizungen/Heizungscheck

Elektroheizungen/Heizungscheck

Gemäss § 7 Abs. 2 und 3 des Energiegesetzes des Kantons Aargau, (EnergieG, SAR 773.200) vom 17. Januar 2012, sind neue ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung, zum Beispiel dezentrale Einzelspeicherheizungen, Infrarotheizungen, elektrische Bodenheizungen, zentrale Speicherheizungen etc., nicht zulässig. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dezentralen Elektroheizungen (Einzelspeicher- oder el. Bodenheizungen) und zentralen Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem (el. Blockspeicherheizungen mit Bodenheizung). Der Ersatz bestehender dezentraler Heizungssysteme ist erlaubt, jedoch nur der eins-zu-eins. Das bedeutet, dass zum Beispiel an Stelle eines dezentralen Einzelspeicherofens nur ein baugleiches Gerät eingesetzt werden darf, der Ersatz durch eine andere Technologie, wie zum Beispiel eine el. Infrarot-Flächenheizung, ist nicht zulässig. Bei zentralen Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem ist auch der Ersatz nicht zulässig. Solche Elektroheizungen dürfen lediglich repariert werden. Ist eine Reparatur nicht möglich, muss ein alternatives Heizsystem wie zum Beispiel eine Wärmepumpe installiert werden. Die energieberatungAARGAU unterstützt Gebäudeeigentümerinnen oder –eigentümer bei der Entscheidungsfindung und empfiehlt bei einem geplanten Heizungsersatz die Durchführung eines Heizungs-Checks. Dieser umfasst folgende Leistungen: Neutrale Beratung durch Heizungsfachleute vor Ort Kontrolle der Wärmeerzeugung, -verteilung und Wärmeabgabe Kontrolle der Trinkwarmwasser Aufbereitung Informationen und Beratung für einen Heizungsersatz Erläuterungen zur persönlichen Energiebuchhaltung und zu weiteren Dienstleistungen der energieberatungAARGAU. Der Heizungs-Check hat einen Wert von Fr. 300.00. Die Kundenbeteiligung beträgt Fr. 100.00, den Restbetrag von Fr. 200.00 übernimmt der Kanton Aargau. Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen oder Förderungen im Zusammenhang mit Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie Antworten zu Vorschriften, Normen oder Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie kostenlos bei der energieberatungAARGAU – Eine Dienstleistung des Kantons Aargau. Heizungscheck energieberatungAARGA
Periodische Elektrokontrolle

Periodische Elektrokontrolle

Durchführen von Elektrokontrollen, (Sicherheitsnachweis), periodische Kontrolle, Kontrolle von PV-Anlagen sowie Beglaubigungen für Pronovo AG. Unterwegs in Aargau, Basel und Zürich