Bühnenpyrotechnik
Bühnenpyrotechnik findet überwiegend auf Theaterbühnen oder bei Konzerten Anwendung.
Selbst für Effekte der Kategorie T1, die von Personen ab 18 Jahren verwendet werden dürfen, werden von den Behörden sehr oft gewerbliche Pyrotechniker gefordert.
Dies kann verschiedene Gründe haben:
– Der Pyrotechniker kennt sich besser mit der Materie aus als ein Leihe
– ein professioneller Pyrotechniker muss entsprechend versichert sein – wenn doch einmal etwas schief gehen sollte.
– Private Haftpflichtversicherungen beinhalten in der Regel keine pyrotechnischen Aktivitäten. (es kann nicht schaden bei der Versicherung vorher anzufragen)
Unsere Spezialisten sind hierfür speziell ausgebildet. Wenn auch Sie Effekte aus dem Programm unserer Bühnenpyrotechnik wünschen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei den nötigen Genehmigungsverfahren.