Notwendige und nicht notwendige Treppen
Im Wohnungsbau werden nach DIN 18065 zwei wesentliche Treppenarten unterschieden: notwendige und nicht notwendige Treppen. Per Definition werden notwendige Treppen für die Begehung eines Wohngeschosses benötigt. Verbindet eine Treppe eine Etage dagegen beispielsweise mit einem Keller oder Dachboden, der nur zu Lagerzwecken genutzt wird, gilt sie als nicht notwendig – hier könnte ebenso gut eine Leiter genutzt werden. Sind zwei Geschosse außerdem bereits durch eine notwendige Treppe verbunden, zählt jede zusätzliche Treppenkonstruktion als nicht notwendig. Für beide Treppenarten gelten unterschiedliche bauliche Bestimmungen.