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NEBOLEX DuoFlex - Wasservernebelung / Wasserbedüsung zur Staubbindung / Staubminimierung / Entstaubung / Staubvermeidung

NEBOLEX DuoFlex - Wasservernebelung / Wasserbedüsung zur Staubbindung / Staubminimierung / Entstaubung / Staubvermeidung

Zweistoffsystem mit 7 bar Druckluft und 3 bar Wasserdruck. Nebel aus Luft und Wasser: NEBOLEX DuoFlex ist eine praxiserprobte und äußerst effiziente Vernebelungstechnik. Anwendungen unserer Zweistoff-Lösung können in allen Bereichen und Branchen identifiziert werden. Von der Recyclingindustrie über den Berg- und Tagebau bis hin zur Verarbeitung sowie dem Umschlag und der Lagerung von Schüttgütern. Weitere Anwendungsbereiche finden sich in Steinbrüchen, Stahl- und Betonwerken, Müllverbrennungsanlagen, Häfen und vielen mehr. Das macht unser DuoFlex-System einzigartig: hohe Anpassungsfähigkeit durch modulare Bauweise - die beste Wahl für punktuelle Staubniederschlagung - sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einsetzbar - extrem effizient durch die Nähe zur Staubquelle - es kann Prozess- und Schmutzwasser verwendet werden - dank der hochentwickelten Vernebelungstechnik liegt der Feuchteeintrag deutlich unter einem Prozent - keine Sekundärprobleme wie Wasserpfützen oder hohe Energiekosten - einfache Installation - Winterbetrieb bis -30°C möglich - Additive können mitvernebelt werden - sehr wartungsfreundlich, da alle wichtigen Komponenten leicht zugänglich sind
Steuerbonus für Reinigung

Steuerbonus für Reinigung

Haushaltsnahe Dienstleistungen für Graffitientfernung In der Einkommenssteuererklärung können Aufwendungen für Graffitientfernung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Die Einkommenssteuer ermäßigt sich in diesen Fällen um 20 v.H. der tatsächlich geleisteten Aufwendungen, höchstens aber um 1.200,00 EURO pro Jahr und pro Haushalt. Voraussetzung ist allerdings, dass Rechnungen vorgelegt und die Zahlungen an Dienstleister (z.B. durch Beleg des Kreditinstituts) nachgewiesen werden. Barzahlungen erfüllen die Voraussetzungen nicht. Eine Beratung durch einen Steuerberater ist in jedem Fall empfehlenswert.
Flaschenreinigung

Flaschenreinigung

Schnell und zuverlässig werden alle gängigen Flaschentypen und -grössen in der Reinigungsmaschine, komplett aus Edelstahl, gespült. Kapseln bzw. Schraubverschlüsse werden vorher maschinell entfernt. Die Halshülsen des BVS-Verschlusses können vollautomatisiert bei einer Leistung von bis zu 8.000 Fl/h entfernt werden. Erst nach 3-stufigem Vorwärmen der Flaschen gelangen diese in eine 80° C Heißlauge. Die Flaschen werden mittels Drehrohrspritzung gereinigt und anschließend optisch auf Sauberkeit kontrolliert. Auch ein Ablösen von Selbstklebeetiketten ist bei Verwendung von laugenlöslichem Leim möglich. Es erfolgt eine vollautomatische Sortierung der Flaschen nach Farbe, Form (auf den Millimeter genau) und Mündungsart, auch Leichtglas kann aussortiert werden. Die vollautomatische Sortierung kann bis zu 200 verschiedene Flaschenformate erkennen. Danach werden die Flaschen reinsortig verpackt - je nach Kundenwunsch - auf Klotzpack, in Gitterboxen, Kukis oder Weinsteigen. Alle gängigen Flaschentypen und -grössen können gespült werden.
Autoverwertung

Autoverwertung

Unsere Firma ist ein zertifizierter Fachbetrieb gemäß der Altautoverordnung vom 01.04.1998. Altautos werden von uns fach- und umweltgerecht entsorgt. Die zur Stilllegung vorgesehenen Fahrzeuge werden zuerst trockengelegt. Alle Betriebsflüssigkeiten werden abgelassen. Diese Flüssigkeiten werden nach Sorten aufgefangen und regelmäßig recycelt. Fachgerechter und umweltverträglicher Ausbau von Komponenten wie (z. B. Airbags, Batterien, etc.), sowie dessen ordnungsgemäße Entsorgung. Durch die fachgerechte, manuelle Demontage durch unser qualifiziertes Personal, werden wiederverwendbare Ersatzteile gewonnen. Dadurch werden Ressourcen geschont und der Anteil der zu verschrottenden Teile wird drastisch verringert. Der Rest des zu entsorgenden Altfahrzeuges wird an einen nach ISO zertifizierten Schredderbetrieb abgegeben. Verwertungsnachweise gemäß §3 Abs.2 Altautoverordnung: Gemäß der Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (AltautoV) vom 4. Juli 1997 sind Betreiber von Verwertungsbetrieben verpflichtet, die Überlassung eines Altautos unverzüglich durch einen Verwertungsnachweis zu bestätigen. Der Verwertungsnachweis ist zum Zeitpunkt, zu dem ein Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird oder als aus dem Verkehr gezogen gilt, der Zulassungsstelle vorzulegen. Zur Vorlage verpflichtet ist der Fahrzeughalter /-eigentümer oder die Annahmestelle bzw. der Verwertungsbetrieb, wenn diese sich dazu gegenüber dem Halter/Eigentümer schriftlich verpflichtet haben.