Fruchtsaftgetränke
Die Fruchtsaftgetränke zählen zu den Erfrischungsgetränken. Sie haben einen geringeren Fruchtanteil als Fruchtnektare. Auch hier ist der Fruchtanteil vorgeschrieben. Er beträgt bei Orangenfruchtsaftgetränk mindestens 6%. Er wird aber oftmals überschritten und erreicht bei Orangenfruchtsaftgetränk in der Regel 20%.
Quelly - Vita 10 ACE Getränk 1,5 L
Mehrfrucht-Erfrischungsgetränk ohne Kohlensäure, Fruchtgehalt: 12 %, angereichert mit...