Feuerwehrpläne / Flucht- und Rettungspläne
Für große Sonderbauten ist die Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 erforderlich. Die Pläne und ein erläuternder Schriftsatz dienen der Feuerwehr in großen komplexen Gebäudestrukturen schon vor dem Einsatzfall die Risikoeinschätzung und Orientierung in dem vom Schadensereignis betroffenen Projekt.
In Arbeitsstätten mit großer Ausdehnung oder großem Gefährdungspotential aus der Nutzung oder mit ausgedehntem Rettungswegsystem oder in großen Sonderbauten mit der Anwesenheit ortsunkundiger Besucher/innen werden zur Orientierung an zentralen Stellen im Gebäude Flucht- und Rettungspläne ausgehängt. Die Flucht- und Rettungspläne werden gemäß DIN ISO 23601 erstellt.
Brandschutzordnungen
In großen Sonderbauten sind betrieblich, organisatorische Abläufe in einem Unternehmen sowie z.B. in Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Industriebauten und Hotels in einer Brandschutzordnung niederzuschreiben. Die Brandschutzordnung wird nach DIN 14096 erstellt und gliedert sich in die Teile A, B und C
Teil A (Aushang DIN A 4) richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.
Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (Sicherheitsbeauftragte/r, Brandschutzbeauftragte/r u. a.). In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut, insbesondere der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im laufenden Betrieb.