GEFAHRENGUT
Für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gelten besondere gesetzliche Bestimmungen.
Dies betrifft vor Allem die Kennzeichnung der Güter und das ordnungsgemäß ausgefüllte Beförderungspapier. Damit Gefahrguttransporte sicher, problemlos, zwischenfalls-, unfall- und beanstandungsfrei, sowie ohne Verzögerung ihr Ziel erreichen, ist es unerlässlich, unsere, mit dem Handling von Gefahrgut beauftragten Mitarbeiter, in der Erfüllung der Vorschriften, der praktischen Transportabwicklung zu unterweisen. Bei Bedarf schulen unsere Gefahrengutbeauftragten auch gerne Mitarbeiter unserer Kunden.