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Hochbau

Hochbau

Neubau. Industriebau. Altbausanierung. Wir realisieren Ihr Projekt mit Know-how, Erfahrung und Präzision.
WC's und WC-Trennwände

WC's und WC-Trennwände

In den WC-Containern von BKM werden vorwiegend Wand-WC's mit in der Wand liegendem Spülkasten verwendet. Stand-WC's mit auf der Wand montiertem Spülkasten sind natürlich auch möglich. Die WC-Trennwände bestehen aus einem stabilen Stahlrahmen mit darin integrierten Dekorspanplatten. Bei den Türen werden Standard-Zimmertüren mit WC-Schloss und WC-Drückergarnitur verwendet. WC-Trennwand, Dekor in weiß Wand-WC, ohne Absatz Wand-WC, Vorwandmontage (mit Absatz)
Duschtrennwände

Duschtrennwände

ECO 13 HPL wurde speziell für den Einsatz in Feuchträumen wie Schwimmbad, Sauna und Duschanlagen konzipiert. Ist als WC- oder Duschtrennwand, Wechsel- oder Umkleidekabine hervorragend geeignet. In der Sanitärtrennwand findet eine 13 mm starke HPL Vollkunststoffplatte mit einer rau-matten Oberfläche als Trägerplatte Verwendung. Die Platte ist absolut säure- und nassfest, gegen Beschädigung widerstandsfähig und besonders pflegeleicht. Attraktiver Blickfang Hochwertige Qualität Fortschrittliches Design In allen Trocken- und Nassräumen einsetzbar Schnelle Lieferzeiten Produktinformationen ECO 13 HPL Produktbeschreibung ECO 13 Standardplattenfarben Standardverriegelung ECO 13 Farbkonzept für Profile Pflegeanleitung ECO 13 Preisanfrage für Duschtrennwände Produktbeschreibung ECO 13 Bauart Vorderfront / Trennwände aus 13 mm starken Vollkunststoffplatten Die Oberfläche kratz-, schlag-, scheuerfest und schmutzabweisend Oberfläche Perlstruktur, seidenmatt Die Platten sind wasserfest und können daher in jedem Trocken-und Nassraum eingesetzt werden. Der Wandanschluss erfolgt durch Aluminiumprofile, um Bautoleranzen ausgleichen zu können. Türen aus gleichem Material wie Wände und Vorderfront sämtliche Kanten und Ecken sind in einem Radius von 2 mm gerundet Standardbreite 60 cm Türdurchgang 700, 800 oder 900 mm bzw. individuell nach Maß möglich Türen mit durchlaufendem Aluminium-Fingerklemmschutzband möglich Beschläge pro Kabine 3 Leichtmetall Türbänder, davon 1 Federband zum selbstschließen/öffnen der Tür feststehende Knopfgarnitur mit Trennwandriegel und Rot-Weiß-Verriegelung aus schlag- und bruchsicherem Nylon gegen Aufpreis Drehknauf/Anzeigeknauf mit Rosette und integrierter Anzeige rot/grün aus ALU EV1 oder Edelstahl möglich Profile Designprofile sind mit innenliegendem Rohrprofil für die Verankerung der verstellbaren Füße versehen Die Anschlagprofile haben eingelassenen Anschlaggummi zur Geräuschdämmung. als Stabilisator über der Vorderfront der Anlage, verläuft durchgängig eine robuste Aluminium-Oberschiene, Profil 48 x 41 mm, Ansichtsflächen gerundet Die Profile sind E6/EV1 eloxiert. Trennwandfüße bestehend aus 16 mm starkem Aluminium-Rundmaterial. Die Füße müssen in den Türanschlagprofilen und Posten fest verankert sein, um ein Ausbrechen aus den Platten auszuschließen. Die Bodenbefestigung der Füße ist mit einer trittfesten Rosette, in der Farbe der Beschläge, abzudecken. Plattenfarben im Standartprogramm im Programm stehen Ihnen, ohne Mehrpreis, 5 Standardfarben zur Auswahl eine mehrfarbige Gestaltung ist ohne Mehrpreis möglich die Profile sind E6/EV 1 eloxiert, als Standard gegen Aufpreis jede RAL-Farbe als Pulverbeschichtung und weitere Dekore erhältlich Zubehör je Kabine ein Kleiderhaken und ein Türanschlagpuffer in der Farbe der Beschläge, aus hochfestem Kunststoff, beide verdeckt befestigt Farben im Programm stehen Ihnen 5 Standardfarben zur Auswahl eine mehrfarbige Gestaltung ist ohne Mehrpreis möglich die Profile sind E6/EV 1 eloxiert, als Standard gegen Aufpreis jede RAL-Farbe als Pulverbeschichtung und weitere Dekore erhältlich Anlagenhöhe 2000 mm einschl. 150 mm Bodenfreiheit Aufsatzelemente bis Höhe 1000
Compositing

Compositing

Mit Compositing wird die Produktvisualisierung optisch noch verfeinert und effektvoller gemacht. Compositing kommt vom englischen Wort „to compose" (zusammensetzen). D.h. es können Bildteile von Fotos (Gebirgsmassiv, Wolkenhimmel, Automobile) in der 3D-Grafik integriert werden. Effekte (z.B. Farbeffekte, Sonnenstrahlen) können das 3D-Bild noch realistischer und wirkungsvoller machen.
ABSCHREIBUNG

ABSCHREIBUNG

Abschreibung (AfA) Photovoltaikanlage - IAB Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung (§ 7 g EStG), Linear & degressiv. Dass die Einnahmen und Ausgaben rund um eine Photovoltaikanlage in der Steuererklärung aufgeführt werden müssen, ist jedem Unternehmen klar. Aber auch Privatpersonen werden zu Gewerbetreibenden und müssen Umsatzsteuer abführen, sobald sie den Strom aus ihrer PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten. Dafür können sie sehr lohnende Abschreibungsmodelle in Anspruch nehmen, die den Betrieb einer PV-Anlage zusätzlich lukrativ machen. Rund um den Betrieb einer Photovoltaikanlage gibt es einige spezielle Regelungen, die zum Teil schon vor der Planung einer solchen Anlage bedacht und berechnet werden sollten. Wir unterstützen Sie gern mit unserer langjährigen Erfahrung dabei. Daneben empfehlen wir Ihnen dringend, als Besitzer einer PV-Anlage, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Einerseits können Sie auf diese Weise sichergehen, sich keine lukrative Abschreibungsmöglichkeit entgehen zu lassen. Andererseits vermindern Sie damit das Risiko, in Ihrer Steuererklärung falsche Angaben oder Berechnungsfehler zu machen. 3 Nutzungstypen von PV-Anlagen: Varianten zur Abschreibung Es gibt verschiedene Beweggründe, aus denen Photovoltaikanlagen angeschafft und betrieben werden. Je nachdem, welche Absicht Sie verfolgen, müssen Sie sich mit unterschiedlichen Regeln auseinandersetzen und zum Teil andere Entscheidungen treffen: PV-Anlage zur reinen Eigennutzung Umsatzsteuer-Vorteile aus PV-Anlage nutzen PV-Anlage als Steuersparmodell Fokus: Eigenverbrauch Fokus: Eigenverbrauch Fokus: Stromvermarktung Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuerpflicht Umsatzsteuervorteil für Anschaffung nutzen Umsatzsteuervorteil für Anschaffung nutzen keine Steuererstattung, keine Einkommensteuer 2 Jahre lang monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, 5 Jahre lang jährliche Umsatzsteuererklärung lineare/degressive Abschreibung der Anlagenkosten in Einkommensteuer (plus IAB und ggfs. Sonderabschreibung) keine Gewinnerzielungsabsicht -> „Liebhaberei” beim Finanzamt deklarieren nach 5 Jahren Wechsel in Kleinunternehmerregelung Abschreibung des Stromspeichers/Batteriespeichers möglich bei Gewinnerzielungsabsicht (mehr Stromverkauf als Eigennutzung) kein bürokratischer Aufwand, kein Profit (außer Kostenersparnis) erhöhter bürokratischer Aufwand in den ersten Jahren, geringer Profit + Kostenersparnis hoher bürokratischer Aufwand, hoher Profit -> für Privatpersonen -> für Privatpersonen und ggfs. kleine Unternehmen (kein Wechsel zur KU-Regel möglich) -> für Unternehmen Was Sie bei der Abschreibung (AfA) Ihrer Photovoltaikanlage beachten müssen Die 3 wichtigsten steuerlichen Regeln zum Abschreiben von PV-Anlagen: Bereits 3 Jahre vor der Installation Ihrer PV-Anlage können Sie nach § 7g EStG bei der Einkommensteuer 40 % Ihrer gesamten Anschaffungskosten (sowohl für die PV-Anlage als auch für den Stromspeicher) als Investitionsabzugsbetrag (IAB) steuerlich geltend machen – entweder einmalig oder über 3 Jahre verteilt. Als Nachweis genügt es, wenn Sie ein Gewerbe zum Betrieb einer PV-Anlage anmelden. Im Anschaffungsjahr und in den 3 Jahren danach können Sie nochmals 20 % der gesamten Anschaffungskosten als Sonderabschreibung absetzen.* Den Restwert der PV-Anlage können Sie über die nächsten 20 Jahre nach Inbetriebnahme abschreiben, wobei für die Verteilung mehrere Optionen möglich sind. * Die Bedingung für die Sonderabschreibung ist, dass Sie Ihre PV-Anlage zu mindestens 90 % gewerblich nutzen und als Unternehmen nicht mehr als 204.517 Euro an Anlagevermögen besitzen. Die Sonderabschreibung können nur kleine und mittelständische Unternehmen in Anspruch nehmen. Achtung: Ab Juni 2021 können sich Besitzer von kleineren PV-Anlagen bis 10 kWp Leistung auf Wohngebäuden komplett von der Einkommenssteuer auf ihren Gewinn befreien lassen - auch ohne den bisher nötigen Antrag zur Anerkennung als Liebhaberei. Dies gilt für alle PV-Anlagen, die ab dem 1.1.2004 errichtet wurden. PV-Anlage abschreiben: linear oder degressiv? Für die Abschreibung der Kosten einer PV-Anlage gibt es zwei mögliche Abschreibungsmodelle: das degressive und das lineare. Beide lassen sich zum Teil auch kombinieren. Die lineare Abschreibung ist einfach: Hier werden die Anschaffungskosten der Anlage über 20 Jahre gleichmäßig verteilt, in jedem Jahr können Sie 5 % des Restwerts ansetzen. Für die degressive Abschreibung wird ein prozentualer Wert berechnet, der maximal das 2,5-Fache des linearen Wertes betragen darf – also bis zu 12,5 %. Da der Wert für die degressive Abschreibung jedes Jahr anhand des neuen Restwerts neu berechnet wird, sinkt er immer weiter. Der Vorteil der degressiven Abschreibung ist ganz klar: Sie mindert zu Anfang die Steuerlast mehr als die lineare Abschreibung. Werden die jährlichen Abschreibungen geringer, kann man auch zur linearen Abschreibung zurückwechseln.