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Eibenstock EBS 180 H Betonschleifer

Eibenstock EBS 180 H Betonschleifer

Technische Daten • Leistung: 2500 Watt • Drehzahl: 8500 U/min • Scheibendurchmesser: 180 mm • Gewicht: 8,4 kg Abbildung kann vom Original abweichen
Gleisstopfer Serie ESS

Gleisstopfer Serie ESS

Robuster Rahmen mit Schalter für Elektromotor
Ihr Baumaschinenpartner in Sachsen und Thüringen.

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Exklusivhändler für Kobelco, Weycor, Dieci, OKADA - Abbruchtechnik, FASSI - Ladekrane, KH - Kipper, Ersatzteile, Service, Vermietung, Verkauf Wir begrüßen Sie auf unseren Internetseiten. Informieren Sie sich hier über die Firma KARI und deren Partner, über unsere Produkte und über unser umfangreiches Serviceangebot. Sie finden Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten, die Vermietung oder den Kauf von Baumaschinen.
Prüfservice für Brücken-, Portalkräne und Traversen

Prüfservice für Brücken-, Portalkräne und Traversen

Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen und Traversen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus einem Lastabsturz, Umsturz oder Versagen der Konstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Schwerpunkte liegen unter anderem auf Bauteilen wie der Kranbahn, der Kranschiene, der Laufkatze und der elektrischen Einheit. Dabei wird auch auf Verschmutzungen, Hindernisse, Schäden und Anbauten geprüft, die zu Unfällen führen können. Gemeinsam präventive Maßnahmen gestalten Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur die unmittelbar Beschäftigten, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen oder Traversen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandendsein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet. Unsere Leistungen im Überblick Prüfung durch einen Sachkundigen der LHG bei Ihnen vor Ort Kontrolle nach DGUV Richtlinien DGUV Vorschrift 52 DGUV Grundsatz 309-001 Die gesetzliche Grundlage dieser Regelung ist in der DGUV und der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften verankert. Sie handeln fahrlässig ohne gültige Prüfung Ihrer technischen Arbeits- und Betriebsmittel, wenn diese ohne DGUVPrüfung oder UVV-Prüfung betrieben werden.