Kanzlei Burkhard Goßens Rechtsanwälte
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Erfolgsorientiert
Frühzeitig einsetzende Beratung, z. B. durch unsere externe Rechtsabteilung oder dem Rechtshilfeservice, erspart Ihnen Zeit, Kosten und Rechtsstreite.
In Ihrem Interesse präferieren wir die außergerichtliche Erledigung von Konflikten.
Bei notwendigen gerichtlichen Verfahren setzen wir uns entschieden und mit Nachdruck für Ihre rechtlichen Interessen ein.
Dabei behalten wir Ihr persönliches und wirtschaftliches Interesse stets im Auge.
Gesundheitsrecht | Gesundheitswirtschaft | Medizinprodukterecht
Seit Jahren beraten wir als Kanzlei für Gesundheitsrecht die Gesundheitswirtschaft im Krankenversicherungsrecht und Medizinprodukterecht.
Dienstleister der Gesundheitswirtschaft, Hersteller von Medizinprodukten und handwerkliche Leistungserbringer gehören europaweit zu unserem Mandantenstamm.
Dabei stehen das Handwerksrecht, Hilfsmittelrecht, Krankenversicherungsrecht, Vergaberecht und zunehmend auch das Antikorruptionsgesetz im Mittelpunkt.
Versicherte der gesetzlichen und privaten Krankenkassen erhalten von uns kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Krankenversicherungen in Berlin und Brandenburg.
Neben dem Rechtshilfeservice für namhafte Unternehmen bieten wir Ihnen ein breites Leistungsspektrum.
Regresse und Sanktionen
Stellen Krankenkassen bei der Abrechnung von Forderungen Fehler fest, fordern sie die Vergütung ganz (Nullretaxationen) oder teilweise zurück oder verrechnen sie mit sonstigen offenen Forderungen.
Einige Krankenversicherungen sind dazu übergegangen, selbst bei reinen Formfehlern auf null zu retaxieren, obwohl der Versicherte ordnungsgemäß versorgt wurde.
Da sich Vorwürfe der unerlaubten Zusammenarbeit, Verstöße gegen das Antikorruptionsgesetz, Vertragsstrafen, Rückforderungen und Regresse existenzbedrohend oder -vernichtend auswirken können, stehen wir Ihnen zur Abwehr dieser Forderungen als auch strafrechtlich kompetent zur Seite.
Architektenrecht
Architekten und Ingenieure beraten wir in sämtlichen berufsrechtlichen Angelegenheiten meistens im Vertragsrecht und bei der Sicherung und Durchsetzung von Honoraransprüchen.
Bauherren erhalten durchsetzungsstarke Unterstützung bei der Geltendmachung von Planungs- und Bauüberwachungsmängeln.
Baurecht
Im Baurecht unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Erarbeitung von Bauverträgen, bei der Vertragsdurchführung, der Bauabnahme und nachfolgend bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
Dabei bevorzugen wir außergerichtliche Lösungen.
Durchsetzungsstark setzen wir notfalls Ihre Rechte vor Gericht durch, wobei das vorgeschaltete selbstständige Beweisverfahren mit der Sicherung von Beweismitteln Ihre Erfolgsaussichten maximiert.
Zusammenarbeit
Als Ihr Berater legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit und schätzen das offene Wort.