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Auch tiefer gelegene Räume mit angenehmem Tageslicht ausleuchten

Auch tiefer gelegene Räume mit angenehmem Tageslicht ausleuchten

Um Räume in tiefer gelegenen Stockwerken eines Hauses mit Tageslicht zu versorgen, hat Lumena das einzigartige System «Sunatube» entwickelt. Sunatube ist ein revolutionäres System, um natürliches Sonnenlicht vom Dach oder der Fassade in die Innenräume weiterzuleiten. So lassen sich dunkle Wohnungen oder Gebäude vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang erhellen. Das Lichtrohr Sunatube versorgt Zimmer mit Sonnenlicht, welche keinen direkten Zugang zum Dach oder an eine Aussenwand haben. Auch tiefer gelegene Räume, welche durch das Fenster zu wenig Tageslicht erhalten, können Sie dank Sunatube mit natürlichem Licht ausleuchten. Eine Acrylkuppel fängt das Tageslicht ein und leitet es über ein hoch verspiegeltes Lichtrohr mit 98% Gesamtwirkungsgrad ins Innere des Hauses. Die Streulinse verteilt das Sonnenlicht im Raum, damit die Wohnung in ein gleichmässiges Tageslicht getaucht wird. Der Einbau nimmt wenig Zeit in Anspruch und innerhalb eines Tages können auch Sie natürliches Licht in Ihren vier Wänden geniessen. Vorteil um Vorteil mit Sunatube Sunatube bietet gegenüber der klassischen Ausleuchtung von Räumlichkeiten viele Vorteile. Zunächst ist Tageslicht absolut kostenlos und energiesparend. Helle Räume mit Tageslicht vermitteln aber auch mehr Lebensfreude. Sonnenlicht wirkt stimulierend auf Körper und Geist und steigert die Produktivität. Das System ist derart effizient, dass es auch an bewölkten oder regnerischen Tagen genug Licht liefert. Dank der breiten Streuung des Lichts können neue Arbeits- und Wohnflächen hinzugewonnen werden. So lassen sich bestehende Gebäude mit Sunatube aufwerten. Die Installationen sind absolut wartungsfrei.
Baumaterial und Bewehrungstechnik

Baumaterial und Bewehrungstechnik

Bewehrungsstahl- und matten, Hochbauzubehör Schachtabdeckungen, Bodenabläufe, Geotextilien, Rinnen, Gartenbau, Weideroste Kabelschutz, Kanalisationen, Schachtprodukte, Druckrohre
Baumaterial und Bewehrungstechnik

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Schwierige Rekonstruktion

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Während der exakte Unfallablauf mangels Augenzeugen im Dunkeln blieb, konnten die Gutachter, Pierre Schnaitmann und Hartmut Betsch, Details zum Garagentor erläutern. Die alte Mechanik hatte, außer einer Lichtschranke, keine Sicherungsvorrichtungen. Als Gutachter Schnaitmann zehn Tage nach dem Unfall vor Ort war, sei die Kupplung so eingestellt gewesen, dass man das Tor nicht von Hand habe stoppen können. Warum das Tor nach der Reparatur zunächst funktionierte, konnten die Gutachter nicht klären. Es sei aber die Aufgabe des Monteurs gewesen, die Frau des Besitzers ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Anlage überaltert sei. Der Angeklagte und sein Anwalt, Marcus Ehm, wiesen den Vorwurf, der Monteur habe sich pflichtwidrig verhalten, zurück. Die Richterin folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft, deren Vertreterin Simone Kieninger auf eine Geldstrafe plädiert hatte: Der Monteur wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 60 Tagessätzen à 65 Euro verurteilt. Er habe, so die Richterin, bei der Reparatur seine Sorgfaltspflicht verletzt. Zudem sei der Tod des Opfers zumindest eine mittelbare Folge des Unfalls gewesen. Quelle: Badische Zeitung