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Arbeitsschutz auf Baustellen

Arbeitsschutz auf Baustellen

Eine umfassende Planung im Bereich der Sicherheits- und Gesundheitsschutz - Koordination gewährleistet Ihnen, dass Ihr Bauvorhaben sicherer, ruhiger und ohne zeitliche arbeitschutzrelevante Baustopps durchgeführt werden kann. Sie bietet die Basis eines kalkulierbaren Arbeitsablaufes auf der Baustelle und ist unabdingbar zur Durchführung einer erfolgreicher Baumaßnahme. Die AB - Dr. A. Berg GmbH bietet Ihnen mit ihren Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (nach RAB 30) u.a. folgende Leistungen an: In der Planungsphase: ◦ Ausschreiben von sicherheitstechnischen Leistungen ◦ Bestimmung sicherheitstechnischer Einrichtungen für die spätere Unterhaltung ◦ Analysen der architektonischen, technischen und organisatorischen Planung bezogen auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisiken ◦ Beurteilung und Bewerten von Einflüssen aus dem Baugrundstück, aus der Nachbarschaft und der Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten ◦ Hinwirken auf das Berücksichtigen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in: - Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen - Baustelleneinrichtungsplan ◦ Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) ◦ Hinwirken auf die Aufnahme des SiGePlans in die Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen ◦ Überarbeiten des SiGe-Plans bei Planungsänderungen ◦ Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für die spätere Wartung und Instandsetzung ◦ Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz die bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigen sind In der Ausführungsphase betreuen wir Ihr Bauvorhaben durch: ◦ Bekannt machen des SiGe-Plans und Einführen der Baubeteiligten in den SiGe-Plan ◦ Koordinieren der Zusammenarbeit der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsschutz im Bauablauf unter Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG ◦ Hinwirken auf die Einhaltung der Baustellenordnung und des Baustelleneinrichtungsplans sowie von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bei der Zusammenarbeit der bauausführenden Unternehmen ◦ Organisieren, Durchführen und Dokumentieren von Baustellensicherheitsbegehungen ◦ Dokumentation unter Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten mit besonderen Anforderungen (Fotodokumentation, Ablaufdokumentation)