Gebäudeeinmessung
Nach der Baufertigstellung ist für das neue Gebäude gemäß dem Salzburger Baupolizeigesetz ein Einmessplan zu erstellen und der Baubehörde, das ist in der Regel die Gemeinde, vorzulegen.
Doch nicht nur neu errichtete Häuser, sondern auch deren Zubauten, diverse Mauern und technischen Einrichtungen sind davon betroffen. Welche Pläne Sie in welcher Form brauchen, erfahren Sie in einem kostenlosen ersten Beratungsgespräch in unserem Büro.