Asbestsanierungen nach TRGS 519
Jahrzehntelang ein beliebter Baustoff, heute gesundheitsgefährdend und Hauptgrund für eine Asbestdachsanierung. Aufgrund der idealen Produkteigenschaften, wurde Asbest vor allem zur Zeit des Wirtschaftswunders häufig verbaut. Asbest galt als „Wunderfaser“ aufgrund der hohen Festigkeit und Hitze- sowie Säurebeständigkeit. Seit 1993 ist die Herstellung und Verarbeitung von Asbest jedoch in Deutschland verboten und eine Asbestdachsanierung jedem Hausbesitzer gesetzlich vorgeschrieben.
Bei Asbest handelt es sich um natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale, die dank ihrer kristallinen Struktur, nach besonderer Aufbereitung, zu Fasern in verschiedenen Längen werden. Diese eignen sich gut als Dämmmaterial, wenn sie zu Garnen gesponnen und verwebt werden.
Da Asbest jedoch die Eigenschaft besitzt, sich der Länge nach weiter aufspalten zu können und somit noch schneller eingeatmet werden kann, reizen die Fasern auf diese Weise langfristig die Lunge und das gesamte Gewebe. Folgen können unter anderem Lungenkrebs und Asbestose sein, eine Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe. Aus diesem Grund empfehlen Experten in jedem Fall eine Asbestdachsanierung, wenn die gefährlichen Fasern nachgewiesen wurden.
Darum ist Asbestdachsanierung so wichtig
Seit einigen Jahren gilt das in Deutschland geltende Verwendungsverbot auch EU-weit. Deshalb ist mittlerweile eine Asbestdachsanierung nach Feststellung einer erhöhten Belastung vorgeschrieben. Ein Problem ist jedoch die Entsorgung des gefährlichen Materials. Häufig als Mittel zur Wärmedämmung in Dachplatten genutzt, bewährte sich die Faser auch als Fassadenverkleidung. Von einem eigenhändigen Entfernen der asbesthaltigen Verkleidungen wird jedoch dringend abgeraten, da beim Einreißen sich die Fasern verteilen und in der Lunge absetzen können. Deshalb sollte ein professionelles Unternehmen zur sachgemäßen Entsorgung hinzugezogen werden.
Bis heute sind deutschlandweit immer noch mehrere Millionen Quadratmeter Asbestplatten in Dächern verbaut und stellen somit eine mögliche Gesundheitsgefährdung dar.
Die Schlüter & Co. GmbH arbeitet schon seit Jahren auf dem Gebiet der Asbestdachsanierung und arbeitet mit Experten auf diesem Gebiet zusammen, damit Ihr Gebäude professionell von Asbest befreit wird.
Aufgrund der hohen Gesundheitsgefährdung sind Asbestdachsanierungen seit einigen Jahren vorgeschrieben, dennoch nicht gesetzlich verpflichtend. Für die eigene Gesundheit und möglicherweise die der Mitarbeiter, empfehlen Gesundheitsorganisationen eine umfassende Asbestdachsanierung bei Feststellung einer Belastung. Eine erhöhte Belastung kann durch ein Schadstoffgutachten zuverlässig festgestellt werden. Dazu misst ein Gutachter die Faserdichte im Raum und untersucht einzelne Bauteile des Gebäudes. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen lassen Rückschlüsse auf das nötige Sanierungskonzept zu, damit die Kosten und der Aufwand so gering wie möglich gehalten werden.
Ist das entsprechende Gebäude nach Bewertung eines Sachkundigen nach Nr. 2.7. der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) als gefährdend eingestuft, sollte dringend eine Sanierung erfolgen.
RGS 519 schreibt eine staubdichte Abschottung der sanierungspflichtigen Bereiche vor, die nur durch eine Schleuse und in entsprechender Schutzkleidung betreten werden dürfen. Erst nachdem sich die durch die Sanierung aufgewirbelten Fasern abgesetzt haben und eine umfassende Reinigung erfolgt ist, kann der Bereich freigegeben werden.
Nicht in allen Fällen ist die Belastung so hoch, dass das gesamte Objekt saniert werden muss, bei Fußbodenbelägen ist eine Sanierung beispielweise nicht