Untersuchung von Kühl- und Prozesswasser
Mit der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) werden in Deutschland erstmals Anforderungen an Aufbau, Betrieb und Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen umfassend rechtlich geregelt. Die Verordnung betrifft in Deutschland über 30.000 Anlagen in der Industrie, der Energiewirtschaft, im Handel, der Gastronomie und in Hotel- und Bürogebäuden.
Für Betreiber gelten bereits seit 2017 strengere Vorgaben und Genehmigungsauflagen, wodurch ein besserer Schutz vor Legionellenkontaminationen in der Umgebungsluft gewährleistet werden soll. Die Anlagen sind so auszulegen, zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere gesundheitsgefährdende Legionellen, vermieden werden.
Unsere fachkundigen Spezialisten zeigen Ihnen auf, welche Verpflichtungen sich durch die 42. BImSchV speziell für Ihre Anlagen ergeben. Wir übernehmen die Beprobung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Konzepte für einen effizienten und sicheren Anlagenbetrieb.