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Recycling

Recycling

Das bedeutet, die Produkte laufen durch unsere Aufbereitungsanlagen und werden schließlich als unser Endprodukt Schwartzyt in verschiedenen Körnungen hergestellt Schwartzyt findet im Tief – und Straßenbau Verwendung und steht unter ständiger Überwachung der Geotechnik Dr. Heer GmbH & Co. KG., nach aktueller Ersatzbaustoffverordnung (EBV) RC-1. In unserem Unternehmen wird recycelt Ab- und Aufbruch aus Tief-, Straßen- und Brückenbau. Um diese hohe Standardisierung unserer Produkte zu gewährleisten und unserer Umwelt gerecht zu werden, hat jeder Anlieferer unsere Annahmekriterien explizit zu beachten und einzuhalten. Dies ist für alle Pos. der Anlieferungen zur RCL Anlage und für die Kippgebühren – Böden gültig. Für alle rezyklierenden und zur Endlagerung gedachten Materialien muss uns im Vorfeld ein Materialgutachten vorliegen, das unseren Annahmekriterien entspricht. Böden müssen den Zuordnungswert BM-0 und BM-0* vorweisen und wiederaufbereitungsfähige RCL fähige Massen müssen den Zuordnungswerten der aktuellen EBV nach RC-1 entsprtechen. Ferner nehmen wir oben genannte Materialien aus Industrieabbrüchen, Tankstellensanierung und sonstigen industriell genutzten Flächen nicht an, es sei denn, sie entsprechen unseren Auflagen Bei Anlieferung von RCL-fähigen Stoffen hat jeder Anlieferer darauf zu achten, dass die aufgeführten Fremdstoffe nicht darin enthalten sind. Des Weiteren gelten unsere Lieferungs-, Zahlungs- und Annahmebedingungen und Betriebsordnung. Deshalb bitten wir um Geduld bei Kontrollen an den Waagen und auf den Sortierplätzen. Dort wird geprüft, ob es sich um unbelastetes, für unsere Anlagen geeignetes Material handelt. Sollten wir das Gegenteil feststellen, werden wir die Annahme verweigern. Folgende Materialien werden in unseren Anlagen nicht recycelt und daher nicht angenommen kontaminierter Bauschutt (Chemikalien, Schwermetalle, etc.) schadstoffbelasteter Bauschutt (Öle, Diesel, Farben) belastetes / behandeltes Holz (Farben, Tränkmittel) Hausmüll / Sondermüll (Asbest, Gips, etc.) Wurzelwerk