Risikobeurteilung
Wir helfen Ihnen Risiken zu identifizieren und Gegenmassnahmen zu ergreifen.
Die nationale Gesetzgebung in der Schweiz und in den Mitgliedsländern der EU hinsichtlich Sicherheit im Umgang mit verfahrenstechnischen Anlagen und Maschinen fordert die Durchführung von Risikobeurteilungen und darauf basierend Massnahmen zur Risikominderung. Dabei hat der Inverkehrbringer bzw. der Betreiber einer Anlage oder einer Maschine die rechtliche Pflicht Konformität mit den geltenden Richtlinien herzustellen. Kommt der Inverkehrbringer bzw. der Betreiber dieser obligatorischen Pflicht nicht nach, ist er im Falle eines Schadensereignisses haftbar.
Oftmals sind sich die verantwortlichen Personenkreise dieser Gefahr nicht bewusst und gehen unwissentlich ein enormes rechtliches Risiko ein. Daher ist es ratsam sich von kompetenten Fachspezialisten beraten zu lassen, um abzuklären, welche Pflichten Sie als Inverkehrbringer oder Betreiber einer Anlage oder Maschine haben. Sprechen Sie uns an, damit wir für Sie abklären, ob Sie Ihre rechtlichen Pflichten erfüllen. Falls wir einen Handlungsbedarf feststellen, unterstützen wir Sie dabei Gefährdungen für Mensch und Umwelt zu identifizieren und die Auswirkungen bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeit durch geeignete Massnahmen zu reduzieren und darüber hinaus rechtliche Sicherheit für Sie persönlich herzustellen.