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Eichung

Eichung

Werden Wärmezähler zur Abrechnung von eingesetzt, müssen sie geeicht sein. Bei der Eichung werden die Zähler geprüft. Die Eichgültigkeit beträgt bei fünf Jahre. Nach Ablauf ist eine Nacheichung erforderlich, die eine komplette Instandsetzung voraussetzt. Im Bereich der Haustechnik werden vorwiegend Einweggeräte verwendet.