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Stationärer Aufschnall Ultraschall Durchflussmesser Fluxus WD Serie

Stationärer Aufschnall Ultraschall Durchflussmesser Fluxus WD Serie

Der Ultraschall Durchflussmesser FLUXUS WD-Serie wird für die Aufschnall- Durchflussmessung von Wasser in Festinstallation verwendet. Der Durchflussmesser Ultraschall FLUXUS WD-Serie ist als preiswerte stationäre Ultraschall Durchflussmessstelle im Bereich der Wasserwirtschaft und Abwasserwirtschaft einsetzbar. Als Aufschnall-Ultraschall Durchflussmesser ist die Installation in der Anlage innerhalb kürzester Zeit und OHNE Betriebunterbrechnung zu realisieren. Geeignet für Nennweiten 100mm bis 6500 mm zur Installation im Schacht oder auch zum Einbau direkt im Erdreich. Der gesamten FLUXUS Baureihe gemein ist: die Durchflussmessung ist OHNE Nullpunktabgleich einsetzbar und dauerhaft, auch bei Temperaturänderung, Nullpunkt stabil. Messbereich: 0,01...25 m/s Medium: Wasser Reproduzierbarkeit: 0,15% v. MW ± 0,01m/s Messwertabweichung: ±1,2 % v. MW, ±0,01 m/s Rohrmaterial: alle Durchschallbaren, auch GFK Schutzklasse: Sensoren: IP68, Messumformer: IP66 Nennweiten: WD400: 100...1000mm , WD1200: 200...2000mm, WD6500: 500...4000mm Schnittstellen: Modbus RTU, Modbus TCP, Foundation Fieldbus, Profibus PA, BACnet IP, BACnet MS/TP, RS485, M-Bus, HART Messwertspeicher: max. 800.000 Messwerte Temperaturbereiche: -40 ... +100°C
Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen

Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen

Kurs zum Erwerb der Sachlunde als Laserschutzbeauftragter für medizinische und kosmetische Anwendungen. Bei der Inbetriebnahme und dem Gebrauch des Lasers in Medizin und Kosmetik sind umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen. So ist für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 nach OStrV ein sachkundiger Laserschutzbeauftragter zu benennen und schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen. Dieses Weiterbildungsseminar vermittelt ausführlich alle Informationen, über die der Laserschutzbeauftragte nachweislich verfügen muss, um seine Aufgabe verantwortungsvoll auszuüben. Es erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, ist bei den zuständigen Ärztekammern zertifiziert und ist von den Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern anerkannt. Teilnehmer aus dem kosmetischen Bereich sollten die Anforderungen gemäß TROS Laserstrahlung erfüllen (2 Jahre Berufsausbildung und zweijährige Berufserfahrung im technischen, medizinischen oder kosmetischen Bereich).