Finden Sie schnell Sicherheitstüren für Ihr Unternehmen: 624 Ergebnisse

Brandschutztüren

Brandschutztüren

Mit Brandschutztüren lassen sich einzelne Gebäudeteile oder ganze Häuser vor Rauch und Feuer schützen. Dabei gilt es, zwischen zwei Türarten zu unterscheiden: Feuerschutztüren und Rauchschutztüren. Eine Feuerschutztür soll im Brandfall die Feuerausbreitung eindämmen oder zumindest hinauszögern. Damit sollen Flucht- und Rettungswege in einem Gebäude möglichst lange freigehalten werden. Die Rauchschutztür verhindert lediglich die Rauchausbreitung. So bleiben Räume im Durchschnitt zehn Minuten ohne Atemschutz für Mensch und Tier begehbar. Bei Jotec haben Sie die Möglichkeit, Material und Optik exakt auf Ihre Anforderungen abzustimmen. Die Brandschutztüren werden üblicherweise aus Edelstahl oder Aluminium gefertigt und lassen sich dank einer breiten Farbpalette ansichtsgleich auf andere Tür- und Torsysteme in Ihrem Gebäude abstimmen.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

De- und Montage von Brandschutztüren und -Toren jeglicher Anforderungen
Außentüren

Außentüren

Türen für Haus-, Laubengang- und Nebeneingang; der Witterung trotzend, vor Feuer und Einbruch schützend.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren Im Brandfall ist das oberste Gebot, Menschen vor Hitze und Flammen zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Gut zu wissen, dass Sie auf diesem Gebiet von unserer jahrzehntelangen Erfahrung profitieren können. Vorbeugen und Eindämmen: So lauten die beiden Schlagworte optimalen Feuerschutzes. Zulassungen und Zertifizierungen: Unsere Brandschutztüren verfügen über alle notwendigen Zulassungen für den schweizerischen Markt. Auch in puncto Ästhetik und Sicherheit werden unsere Türen höchsten Ansprüchen gerecht. Einsatzbereich und Anwendungsfälle: In Gebäudekomplexen – insbesondere im industriellen Bereich – kann die Entstehung von Bränden nie vollständig ausgeschlossen werden. Daher gilt es, mit einer EI30, EI60 oder EI90 Tür auf effizienten Brandschutz zu setzen und so der Entstehung von Schadenfeuer vorzubeugen sowie dessen Ausbreitung zu verhindern.  Überzeugen Sie sich von unseren Brandschutzkonzepten und finden Sie eine in Funktionsweise, Grösse und Design perfekt zu Ihrem Gebäude passende Brandschutztür bei Güller. Brandschutztüren Brandschutztüre Elegant und Sicher von 30 bis 90 Minuten Brandschutztüre auch kombinierbar mit Einbruchschutz Brandschutztüre gepulvert in RAL oder NCS nach Wahl Brandschutztüre mit Verglasung Brandschutztüre 2-flügelig und mit Verglasung Brandschutztüre EI90 in Edelstahlausführung
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Unser Leistungsbereich Türen ist im Laufe der Jahre mit den Ansprüchen unserer Kunden stetig gewachsen. Dadurch können wir Ihnen heute für alle Anforderungen individuell gefertigte Qualitätslösungen bieten: Fertigung und Montage von Türen in Aluminium und Stahl Türschließanlagen und -automation Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Bestimmungen Inbetriebnahme und Wartung von Feuerschutztüren
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren sollen mindestens eine bestimmte Zeit vor dem Übertritt des Feuers schützen. Hierzu gibt verschiedene Klassen. Im obigen Beispiel wurde von uns eine T30 eingebaut. Diese verhindert mindestens 30 Minuten lang den Durchtritt des Feuers. Grundsätzlich muss eine Brandschutztüre immer automatisch schließen. Wenn also bei ihnen eine Brandschutztüre eingebaut ist, sollten sie dafür sorgen, dass nichts die Schließung der Türe behindert. Streng geprüfte Materialien und hoch qualifizierte Mitarbeiter ergeben so ein großes Maß an Sicherheit für Personen und Einrichtung.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Immer wichtiger wird im Baubereich der Brand- und Rauchschutz. Das besondere Augenmerk gilt hier der zuverlässigen Unterteilung der Gebäude in Brandabschnitte, um den Brand und den Rauch an der Ausbreitung im Gebäude zu hindern sowie die Offenhaltung der Flucht- und Rettungswege zu sichern. Hier ist die Brandschutztür an Bedeutung nicht zu unterschätzen. Zwischenzeitlich lassen sich Brandschutzkonstruktionen bis zur Widerstandszeit von 90 min in Aluminium und Glas realisieren. In den letzten Jahren ist das Bewusstsein gewachsen, wie wichtig der Rauchschutz ist. Weiter sollte eine gute Brandschutztür den Durchtritt von Rauch verhindern. Es gilt die Formel: BRANDSCHUTZ RETTET EIGENTUM ,RAUCHSCHUTZ RETTET LEBEN! Wir verarbeiten in diesem Bereich die zugelassenen Systeme der Fa. WICONA aus Aluminium. Es muß also nicht immer Stahl sein.Gerne beraten wir Sie kompetent zu diesem “brandheissen” Thema.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

nach DIN C 90 (für Industrie und Gewerbe mit besonderen Ansprüchen an Brand- und Feuerschutzbestimmungen (T-30 und T-90) und Rauchschutz)
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Türen aus Aluminium

Türen aus Aluminium

Aluminium - Hauseingangstüren bieten zahlreiche Ausstattungsvarianten, sind individuell anpassbar und sichern ein Gebäude optimal von außen ab. Das Modell ist besonders stabil und setzt auch im Bereich Wärmedämmung neue Maßstäbe. Wir beraten Sie gerne vor Ort und erstellen Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter!
Haustüren

Haustüren

INTERNORM ALU-HAUSEINANGSTÜR Modell: A1510-001 Sichtbeton Farbe innen: M916/Spiegel klar Farbe außen: SD03 Maß: 1080 x 2110 mm INTERNORM ALU-HAUSEINANGSTÜR Modell: AT305 Aluminium Farbe innen: Verkehrsweiß RAL9016 matt Farbe außen: Umbragrau RAL7022 matt Maß: 1070 x 2135 mm HSF ALU-HAUSEINANGSTÜR Modell: Style 70HT, Aufgehrichtung rechts, mit E-Öffner Farbe innen: Verkehrsweiß RAL9016 matt Farbe außen: RAL 8017 matt Maß: 1198 x 2072 mm HSF ALU-HAUSEINANGSTÜR Modell: Schüco ADS/AWS 70.HI, Aufgehrichtung links, 3 Glasfelder Farbe innen: Verkehrsweiß RAL9016 matt Farbe außen: HDS05 Maß: 1020,5 x 2128 mm Topic Holz HAUSEINANGSTÜR Modell: Current B 37-T, mit E-Öffner Farbe innen: Eiche Crack Schwarzbraun Farbe außen: Fichte unbehandelt Maß: 1080 x 2150 mm Drücker und Stangengriff Aussen schwarz (Bild Innenansicht)
Nebeneingangstüren

Nebeneingangstüren

Auch bei einer Nebeneingangstür dürfen Sicherheit und Einbruchhemmung keine Nebensache sein. Zumal Einbrecher lieber hier ihr Glück versuchen als an der Haustür. Unsere Nebeneingangstüren überzeugen nicht nur optisch, sondern auch sicherheitstechnisch.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Keine Kompromisse beim Brandschutz! In vielen Industriegebäuden unabdingbar sind feuerhemmende Stahltüren oder kurz: die Brandschutztür. Brände können in Gebäudekomplexen nie zu 100% ausgeschlossen werden. Umso wichtiger ist es also, sich im Vorfeld effizient zu schützen. Der Einbau dieser lebensrettenden und schutzbietenden Türen gehört daher unbedingt in die Hände von Spezialisten, um im Ernstfall größtmöglichen Schutz gewährleisten zu können! Alle unsere Brandschutzabschlüsse erfüllen die DIN 4102 und sind vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin amtlich zugelassen. Sie unterliegen der laufenden Güteüberwachung und werden unter den Bedingungen des Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001 gefertigt. Unsere Brandschutztüren decken je nach Brandgefahr und Brandlast alle Anforderungen ab. Unser breites Spektrum umfasst die Widerstandsklassen Feuerhemmend (T30), Hochfeuerhemmend (T60) und Feuerbeständig (T90) – Erhältlich bei uns als Klappen, Türen, Tore und großflächig verglaste Elemente. Wir sind Ihr Partner mit einem umfangreichen Programm für alle individuellen Lösungen am Bau. Nutzen Sie das Know-how aus unserer jahrelangen Erfahrung. Mit unseren Brandschutzabschlüssen kaufen Sie Qualität für Jahrzehnte.
WK4 / RC4 Sicherheitstür PROFIL - Doppelflügel (mit Montage)

WK4 / RC4 Sicherheitstür PROFIL - Doppelflügel (mit Montage)

Maßgefertigte doppelflügelige einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. – Türblatt PROFIL mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen Maßgefertigte doppelflügelige einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. inkl. Türspion, Türfänger, Türstaffel, Sicherheitszylinder mit Sicherungskarte und 5 Schlüssel, Demontage der alten Tür und Montage. Alle RAL-Farben möglich. 20 Echtholzfurniere zur Auswahl. Griffe HOPPE Mod. Vitoria und Lecce. Das Türblatt kann mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen gestaltet werden. (z.B.: Alt-Wien-Stil) Zertifikat WK4 / RC4: ÖNorm B5338 Türblätter: PROFIL
-1 RC3 Objektsicherungstür JVA

-1 RC3 Objektsicherungstür JVA

Schutz gegen Einbruch auch gegen Feuer, Rauch und weitere Sicherheitsrisiken SOMMER O·S·T -1 Objektsicherungstüren sind nach EN 1627 für die Schutzklasse RC3 zertifiziert. Stabile Füllungsplatten in Verbindung mit einem Tragwerk und verzinkten und lackierten Stahlblechen mit einer Dicke von 1,5 mm in einer Türblattstärke von 64 mm sowie Hochsicherheitsschlösser verschiedener Hersteller und Beschläge gewährleisten eine hohe Stabilität und Sicherheit. Umfangreiche optionale Sicherheitspakete ermöglichen ein breites Anwendungsspektrum.
WK4 / RC4 Sicherheitstür PROFIL - Doppelflügel (ohne Montage)

WK4 / RC4 Sicherheitstür PROFIL - Doppelflügel (ohne Montage)

Maßgefertigte doppelflügelige einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. – Türblatt PROFIL mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen Maßgefertigte doppelflügelige einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. inkl. Türspion, Türfänger, Türstaffel, Sicherheitszylinder mit Sicherungskarte und 5 Schlüssel. Alle RAL-Farben möglich. 20 Echtholzfurniere zur Auswahl. Griffe HOPPE Mod. Vitoria und Lecce. Das Türblatt kann mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen gestaltet werden. (z.B.: Alt-Wien-Stil) Zertifikat WK4 / RC4: ÖNorm B5338 Türblätter: PROFIL
Haustüren mit Sicherheitsprofil-Zylinder

Haustüren mit Sicherheitsprofil-Zylinder

Für gewöhnliche Haustüren können ohne weiteres Schlüssel und Zylinder nachgemacht beziehungsweise nachbestellt werden. Bei Haustüren mit Sicherheitsprofilzylinder ist das nur mit einem Ausweis und der Sicherheitskarte möglich. Die Investition sorgt dementsprechend für einen besseren Schutz vor Einbrechern und Betrügern.
Haustüren mit Sicherheitsprofil-Zylinder

Haustüren mit Sicherheitsprofil-Zylinder

Für gewöhnliche Haustüren können ohne weiteres Schlüssel und Zylinder nachgemacht beziehungsweise nachbestellt werden. Bei Haustüren mit Sicherheitsprofilzylinder ist das nur mit einem Ausweis und der Sicherheitskarte möglich. Die Investition sorgt dementsprechend für einen besseren Schutz vor Einbrechern und Betrügern.
Haustüren mit Sicherheitsprofil-Zylinder

Haustüren mit Sicherheitsprofil-Zylinder

Für gewöhnliche Haustüren können Schlüssel und Zylinder nachgemacht oder nachbestellt werden. Bei Haustüren mit Sicherheitsprofilzylinder ist dies nur mit einem Ausweis und der Sicherheitskarte möglich. Die Investition sorgt für einen besseren Schutz vor Einbrechern und Betrügern.
Haustüren mit Sicherheitsprofil-Zylinder

Haustüren mit Sicherheitsprofil-Zylinder

Für gewöhnliche Haustüren können ohne weiteres Schlüssel und Zylinder nachgemacht beziehungsweise nachbestellt werden. Bei Haustüren mit Sicherheitsprofilzylinder ist das nur mit einem Ausweis und der Sicherheitskarte möglich. Die Investition sorgt dementsprechend für einen besseren Schutz vor Einbrechern und Betrügern.
Haustüren mit Sicherheitsprofil-Zylinder

Haustüren mit Sicherheitsprofil-Zylinder

Für gewöhnliche Haustüren können ohne weiteres Schlüssel und Zylinder nachgemacht beziehungsweise nachbestellt werden. Bei Haustüren mit Sicherheitsprofilzylinder ist das nur mit einem Ausweis und der Sicherheitskarte möglich. Die Investition sorgt dementsprechend für einen besseren Schutz vor Einbrechern und Betrügern.
Haustüren mit Sicherheitsprofil-Zylinder

Haustüren mit Sicherheitsprofil-Zylinder

Für gewöhnliche Haustüren können Schlüssel und Zylinder nachgemacht oder nachbestellt werden. Bei Haustüren mit Sicherheitsprofilzylinder ist dies nur mit einem Ausweis und der Sicherheitskarte möglich. Die Investition sorgt für einen besseren Schutz vor Einbrechern und Betrügern.
Haustüren mit Sicherheitsprofil-Zylinder

Haustüren mit Sicherheitsprofil-Zylinder

Für gewöhnliche Haustüren können ohne weiteres Schlüssel und Zylinder nachgemacht beziehungsweise nachbestellt werden. Bei Haustüren mit Sicherheitsprofilzylinder ist das nur mit einem Ausweis und der Sicherheitskarte möglich. Die Investition sorgt dementsprechend für einen besseren Schutz vor Einbrechern und Betrügern.
Stabilität und Sicherheit – Die Haustüren von Wegwerth.

Stabilität und Sicherheit – Die Haustüren von Wegwerth.

Eine Haustür ist nicht nur ein optisches Element, sie soll auch die Bewohner schützen: Vor dem Wetter, vor Lärm und vor unbefugtem Eindringen. Von allen Türen im Haus wird sie am häufigsten benutzt, dennoch muss sie ihre Funktionen über Jahrzehnte hinweg sicher und zuverlässig erfüllen.
WK4 / RC4 Sicherheitstür - PROFIL - Standard (mit Montage)

WK4 / RC4 Sicherheitstür - PROFIL - Standard (mit Montage)

Maßgefertigte einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. – Türblatt PROFIL mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen Maßgefertigte einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. inkl. Türspion, Türfänger, Türstaffel, Sicherheitszylinder mit Sicherungskarte und 5 Schlüssel, Demontage der alten Tür und Montage. Alle RAL-Farben möglich. 20 Echtholzfurniere zur Auswahl. Griffe HOPPE Mod. Vitoria und Lecce. Das Türblatt kann mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen gestaltet werden. (z.B.: Alt-Wien-Stil) Zertifikat WK4 / RC4: ÖNorm B5338 Türblatt: PROFIL