Brandschutzschulungen
Ausbildung zum Brandschutz & Evakuierungshelfer
gemäß § 10Arbeitsschutzgesetz und ASR A 2.2 (2018)
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der ASR A 2.2, wobei ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend ist. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Durch eine praxisnahe Schulung Ihrer Mitarbeiter sorgen wir dafür, dass diese Auflagen erfüllt werden und die ausgebildeten Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer künftig im Notfall richtig und schnell handeln.
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
Werden auf Baustellen Tätigkeiten mit einer erhöhten Brandgefährdung durchgeführt (z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten, Farbspritzen, Flammarbeiten), sind sämtliche Personen, die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln tätig werden, theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern zu unterweisen.