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Infrarotstrahlungsbrenner

Infrarotstrahlungsbrenner

Issendorff TPT liefert Metallfaserbrenner, bzw. Infrarotgasbrenner für den industriellen Einsatz. Metallfaserbrenner, bzw. Infrarot-Gasbrenner kommen typischerweise in Anwendungen zum Einsatz, bei denen eine gleichmäßige Erwärmung des Produkts durch Infrarotstrahlung vorteilhaft ist. Sowohl die Brennerleistung als auch die abgegebene Strahlungswärme können über einen großen Bereich geregelt werden. Die Reaktionszeiten von Metallfaserbrennern betragen wenige Sekunden. Hierdurch kann der für einen optimalen Erwärmungsprozess geforderte Temperaturverlauf des Bauteils präzise und reproduzierbar eingehalten werden. Das Risiko von Überhitzungen am Produkt wird drastisch reduziert. Kurze Aufheizzeiten und geringer Luftüberschuss erhöhen die Energieeffizienz der beheizten Prozessanlagen. Auf Grund des einfachen Zuschnitts des eingesetzten Oberflächenmaterials können auch komplizierte Brennerformen realisiert werden. Der Leistungsbereich, in dem Metallfaserbrenner eingesetzt werden, erstreckt sich von wenigen Kilowatt bis zu mehreren Megawatt. Metallfaserbrenner können mit Erdgas, LNG, Biogas, Methan, Ethan, Propan, Butan, Schwachgas oder auch mit Wasserstoff/Methan-Mischungen betrieben werden. spez. Flächenbelastung: 100 - 10.000 kw/m²
Explosionsschutz

Explosionsschutz

Alles rund um den Explosionsschutz gemäß u.a. ATEX Richtlinie (2014/34/EU), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) VOR DEM RICHTIG MACHEN KOMMT DAS RICHTIG DENKEN. AMPROMA EX- SCHUTZ ATEX überprüft die Sicherheit Ihrer Anlagen und bringt sie unter Berücksichtigung von u.a. Maschinensicherheit, Betriebssicherheitsverordnung oder ATEX-Richtlinien auf den gesetzlich geforderten Stand. Unser Leistungsspektrum geht von der Bestandsaufnahme der Ist-Situation, über die Beurteilung bis zur daraus resultierenden notwendigen Anpassung, sofern notwendig und das größenunabhängig, egal ob es sich um eine einzelne Maschine, kleine oder große Anlagen oder auch ganze Produktionslinien handelt. Sie entscheiden, ob Sie unsere Dienstleistung als Teilleistung oder als Komplettpaket, in Anspruch nehmen möchten. EXPLOSIONSSCHUTZ NACH BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG (BETRSICHV) UND GEFAHRSTOFFVERORDNUNG (GEFSTOFFV) Für alle Prüfanlässe von Ex-Anlagen und -Arbeitsmitteln gem. §§15 und 16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gerüstet: (mehr...) Arbeitgeber und Betreiber sind verpflichtet im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV und § 6 GefStoffV u. a. folgendes zu ermitteln und zu dokumentieren (mehr...) Das Explosionsschutzkonzept umfasst + Technische Maßnahmen (z.B. Lüftungsanlagen, explosionsgeschützte Geräte) + Organisatorische Maßnahmen (z.B. Arbeitsanweisungen, Wartung, Instandhaltung) Die konkreten Maßnahmen, sowie der Nachweis Ihrer Wirksamkeit sind im Explosionsschutzdokument nach § 6, Abs. 9 GefStoffV festzuhalten, das im Wesentlichen folgende Punkte enthält: (mehr...) Die Prüfung nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) fordert: + Ermittlung des Ist-Zustands + Vergleich mit dem Sollzustand der aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht + Die Bewertung möglicher Abweichungen AUSZUG AUS VORSCHRIFTEN UND REGELWERKEN: Nationale Verordnungen und Regelwerke Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) Befähigte Personen (TRBS 1203) Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Gefährdungsbeurteilung (TRGS Reihe 400) Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS Reihe 500) Brand- und Explosionsschutz (TRGS Reihe 700 und 800) EG-Richtlinien ATEX Produktrichtlinie 2014/34/EU ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG
Brandprüfungen

Brandprüfungen

Das GWP Kunststofflabor führt Brandprüfungen oder auch Brandversuche an, mit denen wir die Entflammbarkeit, das Brandverhalten, die Hitzebeständigkeit uvm. ermittelt werden können. Die Prüfungenn erfolgten überwiegend nach nationalen und internationalen Normen, wir entwickeln aber auch kundenspezifische Prüfungen und kombinieren diese mit anderen Beanspruchungen. Beispielsweise ermitteln wir Festgikeitswerte an CFK-Tanks bei gleichzeitiger Flammbeauschlagung. Unseren Brandkammern nach DIN 75200, FMVSS 302, UL94 uvm. eignen sich speziell für die Einstufung der Brennbarkeit von Kunststoffen und zur Ermittlung der Brennrate von Bauteilen. Brandprüfungen für KfZ , Maschinen für Landwirtschaft und Forstwirtschaft Entflammbarkeit und Brandgeschwindigkeit nach DIN 75200, FMVSS 302. Brandklassifikationstest UL94 Brandprüfungen mit 50-W-Prüfflamme horizontal und vertikal Brandprüfung zur Ermittlung des Sauerstoffindex ( LOI ) Brandprüfung mit Glühdraht Brandprüfung zur Bestimmung der Wärmefreisetzungsrate ( MARHE )