Finden Sie schnell übersetztung für Ihr Unternehmen: 2 Ergebnisse

Vorbehandlung

Vorbehandlung

Eine Farbe macht nur so lange Freude, wie diese nicht durch einen korrosiven Untergrund zerstört wird. Mit unserer modernen Vorbehandlung im Tauchverfahren garantieren wir ihnen eine langfristige korrosionsfreie Lackierung. Im Gegensatz zu den üblichen Sprühreinigungsanlagen wird beim Tauchen auch wirklich jeder nur so schlecht zugängliche Fleck gereinigt. Eine zusätzliche Zinkphosphatierung oder Chromatierung gewährt eine einwandfreie Haftung aber auch kein Rostunterwandern bei beschädigten Lackschichten.
Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen

Unsere Übersetzungen sind amtlich anerkannt. Amtlich beglaubigte Übersetzung / Notariell beglaubigte Übersetzung Die unterzeichnete Bestätigung eines in der Schweiz zugelassenen Notars, dass eine Übersetzung durch ein in der Schweiz anerkanntes Übersetzungsbüro, bzw. einen anerkannten Übersetzer ausgeführt worden ist. Dies erfordert das persönliche Erscheinen des Übersetzers vor dem beglaubigenden Notar zwecks Beglaubigung seiner Unterschrift. Somit wird eine in der Schweiz angefertigte und durch einen in der Schweiz zugelassenen Notar beglaubigte Übersetzung gesamtschweizerisch amtlich anerkannt. Eine notariell beglaubigte Übersetzung bestätigt die Richtigkeit der Übersetzung. Diese Beglaubigung nimmt der Notar vor, in einigen Kantonen auch die Staatskanzlei. Anerkanntes Übersetzungsbüro Übersetzungsbüro, das in einem kantonalen Handelsregister eingetragen ist, den Firmensitz in der Schweiz hat und dem Schweizerischen Recht untersteht. Dokumente aus dem Ausland Dokumente aus dem Ausland, die zur Vorlage bei schweizerischen Ämtern benötigt werden, müssen in eine der Landessprachen übersetzt werden. Im Ausland übersetzte Dokumente werden in der Schweiz nur dann anerkannt, wenn diese durch die zuständigen ausländischen Behörden international legalisiert sind. Legalisierung / Internationale Legalisierung / Überbeglaubigung / Apostille Übersetzungen aus der Schweiz, die für das Ausland bestimmt sind, müssen international beglaubigt werden. Die bereits notariell beglaubigte Übersetzung muss nun noch international überbeglaubigt werden, die Länder, die Mitgliedstaaten vom Haager-Abkommen sind, werden mit der Apostille überbeglaubigt, alle anderen mit der Legalisation, was bedeutet, dass diese letzteren Dokumente noch beim jeweiligen Konsulat eingereicht werden müssen. Es sind folgende Schritte zu durchlaufen: Beglaubigung der Übersetzung für die Richtigkeit Notarielle / Amtliche Beglaubigung Legalisierung oder Apostille, je nach Zielland Das können sein: Urkunden, Zeugnisse, Verträge, öffentliche Urkunden, Bescheinigungen, Bestätigungen, Gerichtsurteile. Dienstleistungen und Service KOSTENLOSES ANGEBOT EINHOLEN Fachübersetzungen Beglaubigte Übersetzungen Lektorat & Redaktion Dolmetschen Transkription von Audio- & Videoaufnahmen Terminologiearbeit & Lokalisieren