Arbeitsschutz
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Die grundsätzliche Verantwortung für die Umsetzung und Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes liegt beim Arbeitgeber. Er hat Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitnehmer und Beschäftigte vor gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Dabei stehen die Punkte: Sicherheit – Gesundheitsschutz – menschengerechte Arbeitsgestaltung im Mittelpunkt. Formuliert werden diese Anforderungen im „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) fordert vom Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz in seinem Betrieb zu unterstützen. Die Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. des Betriebsarztes ergeben sich aus den Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Zentrale Säule des Arbeitsschutzes im Betrieb ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, um Gefährdungen bei der Arbeit festzustellen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bei der Wahrnehmung dieser komplexen Aufgabenbereiche unterstützen wir Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, z.B. bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (gemäß Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und Gefahrstoffverordnung) und den daraus resultierenden Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe. Darüber hinaus führen wir Messungen am Arbeitsplatz durch, um Sie dabei zu unterstützen gesundheitliche Schäden Ihrer Mitarbeiter durch Gefahrstoffe in der Luft oder Lärm zu vermeiden. Außerdem unterstützen wir bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zu speziellen Themen z.B. wie dem Umgang mit Gefahrstoffen, Ladungssicherung, Kran- und Staplerfahrer, Presseneinrichter. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist eng verzahnt mit unseren weiteren Arbeitsgebieten elektrische und technische Anlagen sowie Umweltschutz. Beraten Stellen der Fachkraft für die Arbeitssicherheit Durchführen der Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung Erstellen des Explosionsschutzdokuments gemäß Gefahrstoffverordnung Sicherheitstechnische Beurteilung von Maschinen und Arbeitsmitteln (BetrSichV) Umgang mit Gefahrstoffen Lärmminderung Arbeitsplatzgestaltung Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung Betriebsanweisung gemäß berufsgenossenschaftlichen Vorschriften Betriebsanweisung für Gefahrstoff Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach SCC oder OHSAS 18.001

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