Eisreifen
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Ein spezieller Winterreifentyp sind die sogenannten Eisreifen. Sie erfüllen besondere Anforderungen auf vereister Fahrbahn und sind am Gletschersymbol erkennbar. Eisreifen sind für Straßenoberflächen mit Eisschicht oder fester Schneedecke ausgelegt. Für Ihre Sicherheit: Bitte passen Sie Geschwindigkeit und Fahrweise stets den Straßen- und Witterungsverhältnissen an. Stellen Sie sicher, dass der Einsatz von Eisreifen sinnvoll ist, denn diese können bei weniger schwierigen Witterungsverhältnissen (z. B. Nässe oder wärmeren Temperaturen) bei Nasshaftung, Handhabung und Verschleiß an Leistung verlieren. Ausgenommen sind a) Reifen für den harten Geländeeinsatz; b) Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte; c) T-Notradreifen; d) Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h; e) Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm; f) Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen; g) Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die ausschließlich für Rennen bestimmt sind; h) gebrauchte Reifen, sofern solche Reifen nicht aus einem Drittland importiert werden. Gemäß der UNECE-Regelung Nr. 30 oder der UNECE-Regelung Nr. 54 für Reifen der Klassen C1, C2 bzw. C3. Gemessen gemäß Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 117 und dem in Anhang V der EU-Verordnung 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Paramter festgelegten Laborabgleichsverfahren. Über die Nasshaftungsklasse entscheidet der Nasshaftungskennwert (G), der gemäß EU-Verordnung Anhang I, Teil B Nr. 2 der VO 2020/740 berechnet und nach Anhang 5 der UNECE-Regelung Nr. 117 gemessen wird. Ermittelt gemäß Anhang 3 der UNECE-Regelung Nr. 117. Die Klasse des externen Rollgeräuschs wird auf der Grundlage der in Anhang II Teil C der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 festgelegten Grenzwerte (LV) bestimmt. Die Schneegriffigkeitsleistung wird gemäß Anhang 7 der UNECE-Regelung Nr. 117 geprüft. Erreicht ein Reifen die in der UNECE-Regelung Nr. 117 angegebenen Mindestkennwerte für die Schneegriffigkeit, so ist er als für die Nutzung bei extremen Schneeverhältnissen geeigneter Reifen klassifiziert und seine Reifenkennzeichnung wird um das Piktogramm „Schneeflocke“ ergänzt. Die Eisgriffigkeitsleistung wird nach zuverlässigen, genauen und reproduzierbaren Methoden geprüft, in deren Rahmen gegebenenfalls auf internationale Normen zurückgegriffen wird, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen.

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Reifenhandel

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