Was gilt als Agri-PV? – eine Definition
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Agri-PV steht für Agrivoltaik oder für Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Aber anders als bei herkömmlichen Freiflächen-Solaranlagen (FFA) handelt es sich bei Agri-PV um die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen und sekundärer Solarstromproduktion. D. h. damit per Definition eine Agri-PV-Anlage vorliegt, muss stets die simultane Nutzung für die Nahrungsmittelproduktion und Stromerzeugung vorliegen. Rechtlich handelt es sich bei Agri-PV-Anlagen um einen Sonderfall von PV-Freiflächenanlagen, wobei die Flächen dezidiert als „Agri-PV-Flächen“ geplant und ausgewiesen werden müssen. Grundsätzlich greift aber bei allen derartigen landwirtschaftlichen Anlagen § 3 Nr. 22 EEG 2023, wonach eine „Solaranlage, die nicht auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage angebracht ist“ unter PV-Freiflächenanlagen fällt.

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