Winterdienst
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Die Räum- und Streupflicht wird von den Gemeinden in der Regel auf die Immobilieneigentümer übertragen. Diese haften für die Einhaltung der jeweiligen Gemeindeordnung zur Gehwegreinigung. Nicht rechtzeitig geräumte Gehwege und Flächen können im schlimmsten Fall Personenschäden verursachen. Daneben drohen im gewerblichen Bereich direkte Umsatzeinbußen. Die rechtzeitige Beauftragung eines kompetenten Partners für den Winterdienst sorgt für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht und sichert einen störungsfreien Betriebsablauf, auch während den Wintertagen.

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