Grundlagen zur ernergetischen Sanierung
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Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023 Die energetische Bewertung von Gebäuden erfolgt nach dem GEG. Dieses begrenzt den Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle und den Primärenergiebedarf des Gebäudes. Ferner werden Vorgaben zur energetischen Qualität der Anlagentechnik gemacht. Effizienzhäuser und Passivhäuser Besonders energiesparende Häuser werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) speziell gefördert. Für beide Varianten muss der Nachweis über die Berechnung und die Umsetzungsbestätigung über einen Sachverständigen für Energieeffizienz geführt werden. Effizienzhäuser müssen eine energetische Bewertung erreichen, die einem prozentualen Wert von einem im GEG festgelegten Referenzgebäude entspricht. Passivhäuser haben einen Heizwärmebedarf von höchstens 15 kWh / m²a. Es zeichnet sich somit im Gegensatz zu Häusern in traditioneller Bauweise dadurch aus, dass auf den Einsatz einer konventionellen Heizung verzichtet werden kann. Für Neubauten sind ferner Nachhaltigkeitskriterien bei der Errichtung und dem Betrieb des Gebäudes zu beachten.

Schlagwörter

Sanierung

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