Gefährdungs­beurteilung
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Stefan Afsin

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„Besser den Wolf aus der Schafherde heraushalten als darauf zu vertrauen, man könne ihm Zähne und Klauen ziehen, nachdem er eingebrochen ist.“ Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie gerne bei der Erstellung gerichtsbelastbarer Gefährdungsbeurteilungen. Falls Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit personelle Unterstützung benötigt, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir bieten auch fachliche Unterstützung für besonders sensible Arbeits­bereiche an. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung und helfen Ihnen dabei, gerichtsbelastbare Gefährdungs­beurteilungen zu erstellen. Wir verwenden eine kennzahl­basierte Methode, um Gefährdungs­schwer­punkte präzise zu identifizieren. Damit erhalten Sie eine fundierte Grundlage für die Ableitung von praxisorientierten Schutzmaßnahmen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Anforderungen zu besprechen. Die Festlegung von präventiven Maßnahmen mittels Gefährdungsbeurteilungen ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall ist es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das jeden Betrieb und somit auch Arbeitgeber dazu verpflichtet, die bestehenden Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und diese mit daraus erarbeiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Übrigens betrifft die Gefährdungsbeurteilung mittlerweile auch den präventiven Schutz vor psychischen Belastungen der Mitarbeiter! Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie dabei, dass Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen alle Vorschriften erfüllen. Ihr Gewinn für dieses Investment: Sie treten rechtlich abgesichert gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern auf. Zudem sind vermiedene Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden ein Plus für das Wohlbefinden Ihrer produktiven Mitarbeiter … und für Ihre Bilanz. Die Betriebssicherheitsverordnung (BtrSichV) verlangt sogar die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung bereits bei der Planung von neuen Arbeitsbereichen und Prozessen und bei der Beschaffung neuer Betriebsmittel.
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