Rauchwarnmelder
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Rauchmelder sind Pflicht in NRW Rauchmelder bzw. Rauchwarnmelder sind Pflicht, auch in Wohnungen. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist die Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten seit dem 01. April 2013 gesetzlich vorgeschrieben. Für vor diesem Datum errichtete bzw. genehmigte Bauten gilt eine Übergangsregelung. Diese sieht eine Frist zur Nachrüstung von Rauchmeldern bis spätestens zum 31. Dezember 2016 vor. In Wohnungen ist je ein Rauchmelder in jedem Schlafzimmer, in jedem Kinderzimmer und in jedem Flur, der als Rettungsweg dient, Pflicht. In vielen weiteren Räumen, wie zum Beispiel dem Wohnzimmer, macht es Sinn ebenso einen Rauchwarnmelder zu montieren. In anderen Räumen wie zum Beispiel der Küche, empfehlen wir stattdessen die Montage eines Wärmemelders bzw. Hitzemelders. In Räumen wie dem Badezimmer oder einer Waschküche finden wir den Einsatz eines Wassermelders überlegenswert. Und in einigen Fällen kann das Vorhandensein eines Gasmelders ein überlebenswichtiger Faktor sein. Funkrauchmelder für noch mehr Sicherheit Rauchmelder per Funk zu vernetzen bietet den Vorteil, dass auch in entlegenen Räumen einer Wohnung oder eines Hauses, das Signal des auslösenden Rauchmelders in allen Räumen über die vernetzten Melder in voller Lautstärke zu hören ist. Die Funkvernetzung von Rauchmeldern hat die Vernetzung per Draht in kleinen und mittleren Netzen weitgehend abgelöst, und bietet insbesondere bei der Installation von Rauchmeldenetzen nach Beendigung der Bauphase deutliche finanzielle Vorteile. Eine Vernetzung der Rauchmelder bietet ebenso die Möglichkeit eine Rauchmeldezentrale einzurichten. Diese bietet die Möglichkeit den Standort des alarmierenden Rauchmelders auf einen Blick zu lokalisieren. Je nach Modell der Zentrale sind weitere Funktionen wie z.B. eine Batterieüberwachung oder Selbsttest- und Notruffunktionen möglich. Gerne beraten wir Sie individuell. Getestet und geprüft Jeder in Deutschland verkaufte Rauchmelder muss seit dem Jahr 2008 nach der europäischen Produktnorm DIN EN 14604 zertifiziert sein. So zertifizierte Rauchmelder erfüllen alle grundlegenden Ansprüche an Sicherheit und Funktion eines solchen Gerätes, und werden von uns als „Basis Rauchmelder“ bezeichnet und verbaut. Hierüber hinausgehende Ansprüche an Komfort und Funktion, wie z.B. eine Lithium Batterie oder ein Notlicht, bieten Geräte welche wir als „Komfort Rauchmelder“ bezeichnen bzw. anbieten. Solche Premium- und meist Markengeräte werden auch vielfach mit Gütesiegeln von Sicherheitsverbänden oder Warentestern versehen. Sicherheit durch Rauchmelder zum Aktionspreis

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