Risikoabschätzung (vormals Gefährdungsanalyse genannt)
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Der technische Maßnahmenwert ist ein Wert, bei dessen Erreichen (100 KBE Legionellen) eine von der Trinkwasserinstallation ausgehende vermeidbare Gesundheitsgefährdung bestehen kann. Daher muss eine hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasserinstallation durchgeführt werden. Diese ist schriftlich in Gutachtenform zu dokumentieren und zu bewerten (Risikoabschätzung, entspricht Gefährdungsanalyse nach alter TrinkwV.). Bei der Erstellung der Risikoabschätzung sind die Anforderungen der VDI-Richtlinie 6023 Blatt 2, „Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse“ zu beachten. Die Risikoabschätzung nach VDI 6023, Blatt 2 muss durch einen geprüften Sachverständigen gemäß Anhang A der Richtlinie durchgeführt werden.

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